Energieberatung, Energieausweis, Fördermittel – wir bringen Ihre Gebäude energetisch auf den neuesten Stand!
Herzlich willkommen bei WERK.E – Ihren vertrauensvollen Expert:innen für professionelle Energieberatung speziell für Hausverwaltungen. Unser zertifiziertes Team unterstützt Sie dabei, die Energieeffizienz Ihres Gebäudebestands zu steigern und Kosten nachhaltig zu senken.
Wir führen eine umfassende Bewertung der energetischen Eigenschaften Ihrer Immobilien durch und beraten Sie zu den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dabei klären wir, welche Maßnahmen wirklich erforderlich sind und welche sich langfristig lohnen. Gemeinsam machen wir Ihre Gebäude fit für die Zukunft!
Das Beste: Nicht nur die energieeffiziente Sanierung wird staatlich gefördert – auch unsere Beratung ist förderfähig! Zudem übernehmen wir für Sie die gesamte Fördermittelabwicklung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen Sie die verfügbaren Zuschüsse optimal.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Sanierungsberatung, um individuelle Lösungen für die energetische Optimierung Ihres Gebäudes zu entwickeln.
Unser Expertenteam erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Objekt, um maximale Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Wir präsentieren den
individuellen Sanierungs-
fahrplan selbstverständlich
auch bei Ihrer Wohnungs-
eigentümerversammlung und
klären gemeinsam die
nächsten Schritte.
Wir übernehmen die Beantragung Ihrer Fördermittel – unkompliziert, effizient und immer mit Blick auf die besten Zuschüsse für Ihr Projekt.
Wir erstellen für Sie den passenden Energieausweis – zuverlässig, gesetzeskonform und gemäß den Anforderungen der DIN 18599.
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Mehr InformationenWERK.E bringt über 10 Jahre Erfahrung und ein hochqualifiziertes Team aus Ingenieur:innen und zertifizierten Energie-Effizienz-Expert:innen mit, um Ihnen umfassende und nachhaltige Lösungen zu bieten.
Wir helfen Ihnen, die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verstehen und Ihre Pflichten als Hausverwaltung oder Eigentümer:in klar einzuordnen. Unser Team zeigt Ihnen, welche Maßnahmen notwendig sind, wie sie sich effektiv umsetzen lassen und welche Fördermöglichkeiten Ihnen dabei zur Verfügung stehen. Mit WERK.E haben Sie Ansprechpartner:innen an Ihrer Seite, die Sie sicher und kompetent durch alle Anforderungen führen.
Wir wirkt sich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf Ihre Tätigkeit als Hausverwaltung aus? Was müssen Sie wissen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Ihre Immobilien zukunftssicher zu gestalten? Gebäudeenergieberater Sebastian Hund erklärt Ihnen verständlich, welche Pflichten das GEG für Hausverwaltungen mit sich bringt, wie Sie kostspiele Fehler vermeiden und und welche Fördermittel richtig nutzen!
Unsere Energieberatung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Sie senken nicht nur Ihre Energiekosten, sondern leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, indem Sie den CO₂-Fußabdruck Ihrer Immobilien reduzieren.
Gleichzeitig steigern Sie den Wert Ihrer Gebäude und schaffen für Ihre Mieter:innen und Nutzer:innen eine angenehmere, energieeffiziente und kostengünstigere Wohn- oder Arbeitsumgebung. Mit WERK.E profitieren Sie von energie-effizienten Lösungen, die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit perfekt vereinen.
Es gibt viele gute Gründe für eine Energieberatung durch unser Team. Hier nur die wichtigsten…
Unser Team besteht aus zertifizierten Energieberater:innen, Umweltingenieur:innen und Handwerksmeister:innen. So finden Sie bei uns garantiert die volle Kompetenz auch für Ihr Haus!
Mit unseren optimierten Strukturen bringen wir Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben schnell zum gewünschten Ziel: Ein effizientes Gebäude, passend zu Ihren persönlichen Ansprüchen.
Durch unsere moderne Messtechnik können wir jederzeit genaue Ergebnisse erzielen und Optimierungspotenziale zuverlässig bestimmen.
Die Flexibilität unserer qualifizierten Energieberater:innen ermöglicht es uns, auf Kundenwünsche individuell einzugehen und alle projektspezifischen Besonderheiten zu beachten.
Als BAFA-Berater:innen und geprüfte Sachverständige für die Förderprogramme der KfW arbeiten wir ausschließlich nach den je aktuell gültigen Regeln der Technik.
Schon zahlreiche Kund:innen sind von unserem Beratungsangebot überzeugt. Finden Sie selbst heraus, was die Leistung von wirklich guten Energieberater:innen ausmacht!
Eine Energieberatung beinhaltet eine vor-Ort Beratung und die Analyse des energetischen Zustands Ihrer Gebäude, individuelle Sanierungsvorschläge sowie die Beratung zu gesetzlichen Vorgaben und Fördermöglichkeiten. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern, Kosten zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Eine Energieberatung selbst ist nicht verpflichtend, jedoch sind bestimmte Maßnahmen wie die Erstellung eines Energieausweises oder die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gesetzlich vorgeschrieben. Eine Beratung hilft Ihnen, diese Anforderungen effizient umzusetzen.
Wir analysieren Ihre Gebäude, zeigen Ihnen Ihre Pflichten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz auf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen, um diese effizient und kostensparend umzusetzen.
Ja, die Energieberatung wird in der Regel mit bis zu 50 % gefördert. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der entsprechenden Fördermittel, damit Sie von den maximalen Zuschüssen profitieren können.
Ein Sanierungsfahrplan ist ein individuell erstelltes Konzept, das Ihnen aufzeigt, welche Maßnahmen zur energetischen Optimierung Ihres Gebäudes sinnvoll sind – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Fördermöglichkeiten. Er dient als klare Orientierung und kann die Beantragung von Fördergeldern erleichtern, da sich bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans die förderfähigen Kosten je Wohneinheit verdoppeln.
Es gibt zahlreiche Förderprogramme, z. B. über die KfW oder BAFA, die sowohl Maßnahmen wie Dämmung, Heizungserneuerung oder den Einsatz erneuerbarer Energien als auch die Energieberatung selbst bezuschussen. Wir übernehmen die Beantragung und Abwicklung für Sie.
Ja, insbesondere bei größeren Sanierungsprojekten ist die Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung notwendig. Wir präsentieren die Ergebnisse unserer Analyse und den Sanierungsfahrplan gerne in der Versammlung und beantworten alle offenen Fragen.
Ein Energieausweis ist nach §80 ff. GEG (Gebäudeenergiegesetz) u.a. auszustellen,
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 79 ff. sind die Vorgaben und Grundlagen zur Erstellung geregelt.
Verbrauchsausweis
Vereinfacht stellt der Energieverbrauchsausweis den Verbrauch der letzten drei oder mehr Jahre im Verhältnis zur Wohnfläche und dem regionalen Klima dar. Das Ergebnis ist ein Energieverbrauchskennwert.
Um diesen vereinfachten Energieausweis zu erstellen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden:
1. Wärmeerzeuger ist älter als drei Jahre und die Verbrauchsdaten liegen vor
2. Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder
3. Bauantrag nach 01. November 1977 oder
4. Gebäude, die das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen (auch bei früherem Bau oder nachträglicher Modernisierung)
Bedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis beziffert den spezifischen rechnerischen energetischen Wert. Dabei wird die Gebäudeoberfläche exakt aufgenommen: Fenster, Dachflächen, Fassade und jegliche Oberflächen.
Mittels einer aufwendigen Berechnung wird mit Einbezug der Daten der Heiztechnik der vergleichbare Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Die Energieverbräuche des Gebäudes werden hierfür nicht berücksichtigt. Dies ist immer dann erforderlich, wenn es nicht möglich ist, einen Energieverbrauchsausweis zu erstellen. Den bedarfsorientierten Energieausweis zusätzlich um die Verbrauchsdaten zu ergänzen, ist ebenfalls eine Option.
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