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Denkmalgeschützte Wohnhäuser ohne Bedenken modernisieren
Wir empfehlen, bei Ihrer örtlichen Kommune (Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) nachzufragen, ob Ihre Immobilie eine besondere erhaltenswerte Bausubstanz aufweist. Der Begriff „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Sie können diesbezüglich folgende Informationen einholen:
Falls Ihr Gebäude als örtlich besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt, ist eine Bestätigung von Ihrer Kommune erforderlich, um Förderungen zu erhalten.
Für die Effizienzhaus-Stufe Denkmal ist eine Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs auf höchstens 160% des Wertes vorgesehen, der für ein vergleichbares Referenzgebäude gemäß dem Gebäudeenergiegesetz festgelegt wurde.
Förderprogramm | Förderung |
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Effizienzhaus Denkmal | 120.000€ mit 5% Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 150.000€ mit 10% Tilgungszuschuss |
Auch bei der Sanierung eines Baudenkmals können Sie Energie und Heizkosten einsparen. Allerdings müssen Sie aufgrund der Denkmalschutzauflagen behutsam vorgehen. Wenn die historische Gebäudefassade erhalten bleiben soll, ist es beispielsweise nicht ohne Weiteres möglich, die Außenwände zu dämmen.
Baudenkmale und Wohngebäude, die als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ eingestuft sind, unterliegen relativ vereinfachten Förderbedingungen.
Welche Genehmigungen werden benötigt? Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Und wie sollten sie am besten umgesetzt werden? Diese Fragen beantwortet Ihnen sehr gerne unsere Energie-Effizienz-Expertin mit spezieller und notwendiger Qualifikation und Fachwissen für den Denkmalschutz.
Das weite Feld der energetischen Gebäudesanierung ist für Laien kaum zu überblicken. Wenden Sie sich darum am besten direkt an WERK.E! Denn für jeden Bereich, der sich auf die Energiebilanz Ihres Gebäudes auswirkt, haben wir spezialisierte und zertifizierte Profis, die Ihnen fachkundig weiterhelfen. Gern vereinbaren wir auch gleich einen Termin zur Besichtigung Ihres Hauses und zur Beratung vor Ort mit Ihnen!
Bei der Effizienzhaus-Stufe Denkmal darf der Jahres-Primärenergiebedarf maximal des Wertes betragen, der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.
Bei einigen Einzelmaßnahmen gelten ebenfalls spezielle technische Mindestanforderungen, zum Beispiel angepasste Anforderungswerte für Außenwände und Fenster.
In und um Paderborn, Bielefeld und Oelde sind wir die Energieberater in Ihrer Nähe. Stellen Sie uns Ihre Fragen oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für eine Vor-Ort-Beratung.