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Zur Erstellung des Energieausweises ist ein Vor-Ort-Termin am Objekt erforderlich, bei dem wir alle notwendigen Daten zum gesamten Gebäude aufnehmen. Auf dieser Grundlage wird anschließend der neue Energieausweis für Ihre Immobilie von uns erstellt.
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Mehr InformationenUnsere zertifizierten und zugelassenen Energie-Effizienz-Berater von WERK.E freuen sich, Ihnen in dem schönen Ort Göttingen in Niedersachsen behilflich zu sein.
Als zertifizierte Energieberater:innen sind wir der richtige Ansprechpartner um Ihren Energieausweis auszustellen.
Der Energieausweis wird nach §80 GEG (Gebäudeenergiegesetz) u.a. benötigt,wenn ein Gebäude neu errichtet wird, es einen neuen Eigentümer gibt oder bei einem Wechsel in Mieter-, Pacht- und Leasingverhältnissen.
Für Ihre weitere Planung und um Ihnen Kostensicherheit zu gewährleisten, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz als Energiesparpartner in Ihrer Region.
Willkommen in Göttingen, der malerischen Stadt in Niedersachsen mit etwa 116.000 Einwohnern und einer Fläche von 116,89 km². Das Grüngebiet und eine reiche akademische Tradition machen Göttingen zu einem attraktiven Wohnort.
Unser zertifizierte Team steht Ihnen zur Seite, um eine umfassende Bewertung der energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes durchzuführen. Mit unserem Service erhalten Sie nicht nur einen Energieausweis, sondern auch wertvolle Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes.
Transparenz und Vertrauen sind uns wichtig. Daher legen wir großen Wert darauf, Ihnen klare und verständliche Informationen über den Energieverbrauch, die Effizienzklasse und die CO2-Emissionen Ihres Gebäudes zur Verfügung zu stellen. So können Sie fundierte Entscheidungen treffen, sei es beim Kauf, der Vermietung oder bei geplanten Sanierungsmaßnahmen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für die Ausstellung Ihres Energieausweises zu vereinbaren oder um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihre Immobilie energieeffizienter und umweltfreundlicher zu machen.
Bei WERK.E beraten ausschließlich Ingenieur:innen und Handwerksmeister:innen, die über weitergehende Qualifikationen zur Energieberatung verfügen. Im Video erläutert Ihnen Geschäftsführer Sebastian Hund näher, warum wir in Göttingen und Umgebung die Profis der Wahl sind und warum ein Energieausweis wichtig ist.
Wir freuen uns darauf, auch Sie demnächst zu Neubau, Sanierung oder Modernisierung Ihres Gebäudes beraten zu dürfen!
Eine Energieberatung durch unsere Profis zeigt auch für Ihr Gebäude die sinnvollsten energetischen Lösungen auf.
Wir erstellen durch unsere Profis einen individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Objekt in Göttingen.
Es gibt viele gute Gründe für eine Energieberatung durch unser Team. Hier nur die wichtigsten…
Unser Team besteht aus zertifizierten Energieberater:innen, Umweltingenieur:innen und Handwerksmeister:innen. So finden Sie bei uns garantiert die volle Kompetenz auch für Ihr Haus!
Mit unseren optimierten Strukturen bringen wir Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben schnell zum gewünschten Ziel: Ein effizientes Gebäude, passend zu Ihren persönlichen Ansprüchen.
Durch unsere moderne Messtechnik können wir jederzeit genaue Ergebnisse erzielen und Optimierungspotenziale zuverlässig bestimmen.
Die Flexibilität unserer qualifizierten Energieberater:innen ermöglicht es uns, auf Kundenwünsche individuell einzugehen und alle projektspezifischen Besonderheiten zu beachten.
Als BAFA-Berater:innen und geprüfte Sachverständige für die Förderprogramme der KfW arbeiten wir ausschließlich nach den je aktuell gültigen Regeln der Technik.
Schon zahlreiche Kund:innen sind von unserem Beratungsangebot überzeugt. Finden Sie selbst heraus, was die Leistung von wirklich guten Energieberater:innen ausmacht!
Ein Energieausweis ist nach §80 ff. GEG (Gebäudeenergiegesetz) u.a. auszustellen,
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 79 ff. sind die Vorgaben und Grundlagen zur Erstellung geregelt.
Verbrauchsausweis
Vereinfacht stellt der Energieverbrauchsausweis den Verbrauch der letzten drei oder mehr Jahre im Verhältnis zur Wohnfläche und dem regionalen Klima dar. Das Ergebnis ist ein Energieverbrauchskennwert.
Um diesen vereinfachten Energieausweis zu erstellen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden:
1. Wärmeerzeuger ist älter als drei Jahre und die Verbrauchsdaten liegen vor
2. Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder
3. Bauantrag nach 01. November 1977 oder
4. Gebäude, die das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen (auch bei früherem Bau oder nachträglicher Modernisierung)
Bedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis beziffert den spezifischen rechnerischen energetischen Wert. Dabei wird die Gebäudeoberfläche exakt aufgenommen: Fenster, Dachflächen, Fassade und jegliche Oberflächen.
Mittels einer aufwendigen Berechnung wird mit Einbezug der Daten der Heiztechnik der vergleichbare Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Die Energieverbräuche des Gebäudes werden hierfür nicht berücksichtigt. Dies ist immer dann erforderlich, wenn es nicht möglich ist, einen Energieverbrauchsausweis zu erstellen. Den bedarfsorientierten Energieausweis zusätzlich um die Verbrauchsdaten zu ergänzen, ist ebenfalls eine Option.
Der Bedarfsausweis ist deutlich aussagekräftiger, da der berechnete Energiekennwert unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner (der letzten drei Jahre) ist.
Der Verbrauchsausweis weist zwar die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes auf, aber ist demnach stark vom Verhalten des letzten Bewohners bzw. der letzten Bewohnerin abhängig.
Der Energieausweis stellt die benötigte Energie zur Beheizung und zur Warmwasserbereitung des Gebäudes dar. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Zum Vergleich liegt ein moderner Neubau bei ca. 60kwh/qm*a, während viele alte Wohnhäuser jenseits der 400kwh/qm*a liegen.
Nein. Ausweise, die der Energieeinsparverordnung entsprechen, können nur gebäudebezogen ausgestellt werden.
Bei Gebäuden, die teilweise gewerblich und zu Wohnzwecken genutzt werden, sind die gewerblichen Teile und die Wohngebäudeteile einzeln zu bewerten.
Die Kosten für einen Energieausweis sind unterschiedlich. Grundsätzlich ist ein verbrauchsbasierter Energieausweis günstiger als ein bedarfsorientierter Energieausweis, weil die Erstellung deutlich weniger arbeitsaufwendig ist.
Manchmal erhöhen unvorhersehbare Aufwendungen wie das Beschaffen der Verbrauchsdaten oder das Bewerten der Heiztechnik den Preis des Verbrauchsausweises.
Beim Erstellen eines bedarfsorientierten Energieausweises gibt es mehr Faktoren, die die Kosten beeinflussen. Wenn beispielsweise keine Grundriss- oder Querschnittspläne vorliegen und ein komplettes Aufmaß erforderlich ist oder sich mehrere Heizsysteme im Haus befinden, entsteht ein Mehraufwand.
Zusätzlich müssen beide Energieausweise kostenpflichtig beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert werden.
Um Ihnen Kostensicherheit zu gewährleisten, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Wenn Sie den Energieausweis z.B. für das Verkaufen oder Vermieten benötigen, sollten Sie vorsichtig sein.
Wenn ein Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 EnEV i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 EnEG).
Die Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung (Seite 4 des Energieausweises) müssen nicht zwangsläufig durchgeführt werden, allerdings ist es häufig sinnvoll. In vielen Fällen sind kostengünstige Empfehlungen zur Modernisierung auch nicht möglich.
Wer vermietet oder verpachtet, kann die Kosten des Energieausweises als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen. Dies gilt auch für gewerbliche Verkäufer:innen.
Die Kosten des Ausweises sind keine Betriebskosten und können daher nicht umgelegt werden.
Mehr zum Thema „Gebäudeenergiegesetz“ finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter diesem Link.
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