Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der einfache Weg zur energetischen Sanierung mit staatlicher Förderung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Planungssicherheit für Ihre Sanierung

Der iSFP zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen sinnvoll, machbar und förderfähig sind. So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und sparen bares Geld. Sie können zudem Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre hinweg planen und umsetzen.

Zusätzliche Förderung

Mit einem iSFP erhalten Sie 5 % mehr Zuschuss bei der Umsetzung förderfähiger Maßnahmen.

Erhöhte Fördersumme

Die maximal förderfähigen Kosten steigen auf bis zu 60.000 € pro Wohneinheit.

Alles aus einer Hand - mit WERK.E

Wir übernehmen für Sie die komplette Organisation, von der Antragstellung bis zur Erstellung des Plans. Kein Papierkram, kein Stress.

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zur energetischen Sanierung

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine strukturierte und verständliche Grundlage für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Er fasst die Ergebnisse der Energieberatung systematisch zusammen und stellt die sinnvollsten Maßnahmen in einem auf das jeweilige Gebäude abgestimmten Schritt-für-Schritt-Konzept dar.

Er integriert dabei nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern ordnet sie auch in ein ganzheitliches Gesamtkonzept ein. So lassen sich zukünftige Sanierungsschritte von vornherein mitplanen – für eine effiziente, koordinierte Umsetzung und ein langfristig hochwertiges Ergebnis.

Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan von verbesserten Förderkonditionen profitieren. So erhöht sich der Förderbonus für Maßnahmen an der Gebäudehülle um 5 %, und die förderfähigen Kosten steigen auf bis zu 60.000 € pro Wohneinheit – doppelt so viel wie ohne iSFP.

Kosten und Förderung

Ihre Kosten für den individuelle Sanierungsfahrplan:

Bei 1-3 Wohneinheiten = 1.300 €

Bei 4-10 Wohneinheiten = 1.700 €

Sie erhalten 50% für den iSFP zurück:

Ihr Eigenanteil beträgt schließlich 650 € bzw. 850 €.

Sie erhalten 20% Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen (15 % + 5 % zusätzlich durch den iSFP)

60.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit

(ohne iSFP nur bis 30.000 €)

Rechenbeispiel

Fenstertausch bei einem Einfamilienhaus für 60.000 €

Mit individuellen Sanierungsfahrplan

Ihr Förderzuschuss direkt auf Ihr Konto

Ohne individuellen Sanierungsfahrplan

Ihr Förderzuschuss direkt auf Ihr Konto

Im direkten Vergleich erhalten Sie mit dem individuellen Sanierungsfahrplan 8.075 € mehr Zuschuss!

Bitte beachten Sie: Der prozentuale Fördersatz ist ohne Sanierungsfahrplan geringer (nur 15%) und berücksichtigt zudem nur 30.000 € /je Wohneinheit Ihrer Kosten.

Schritt für Schritt zum individuellen Sanierungsfahrplan

Beauftragung inkl. Erstberatung

Klärung allgemeiner Fragen & Terminvereinbarung zur Sanierungsberatung

1.
Vor-Ort-Termin an Ihrem Objekt

Dokumentation des Ist-Zustandes & ausführliche Beratung

2.
Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans

Sondierung sinnvoller Maßnahmen & Erstellen des iSFPs

3.
Auszahlung der Fördersumme

Zuschuss wird auf Ihr Konto ausgezahlt

4.
Unsere WERK.E-Expertin berät Sie persönlich – mit einem individuellen Sanierungsfahrplan als Grundlage unserer Leistung.

Individuelle Beratung für Ihr Projekt

Ob Sanierung, Neubau oder Förderung, unsere Expert:innen unterstützen Sie persönlich. Schreiben Sie uns gerne – wir melden uns zeitnah zurück.

Rolandsweg 80
33102 Paderborn

0 52 51 40 29 29 1

info@werk-e.de

Häufige Fragen und Antworten

Der iSFP dokumentiert

  • den gegenwärtigen energetischen Zustand Ihres Gebäudes
  • den potenziellen Zukunftszustand Ihres Gebäudes im Jahr 2050

Im iSFP werden – individuell auf Ihr Objekt & Nutzungsverhalten zugeschnitten – aufeinander abgestimmte Teilschnitte zur energetischen Sanierung des Gebäudes festgehalten – von Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch) bis zur energetischen Komplettsanierung (Effizienzhausförderung)

Ziel ist die Erstellung von langfristig energieeffizienten & möglichst CO2-neutralen Gebäuden, welche kaum noch Primärenergie- & Transmissionswärmeverlust haben und damit das Klima schützen. 

Sie erhalten zusätzlich 5% mehr Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, wenn Sie Sanierungsmaßnahmen aus Ihrem iSFP umsetzen.  Zusätzlich verdoppeln sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan die Höhe der förderfähigen Kosten auf 60.000€ pro Wohneinheit. 

Die in Ihrem Sanierungsfahrplan festgehaltenen Maßnahmen sind vollumfänglich förderfähig

  • Förderfähigkeit besteht für die umfassende Sanierung eines Hauses zum KfW-Effizienzhaus UND/ODER für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen
  • Beratung, Planung und Baubegleitung sowie notwendige Nebenarbeiten sind ebenfalls förderfähig 
 
  1. Wir übernehmen für Sie die Antragsstellung beim BAFA (Zuschuss) oder bei der KfW (Kredit/Effizienzhaussanierung) nachdem Ihre individueller Sanierungsfahrplan vorliegt & wir die zu fördernden Angebote geprüft haben. 
  2.  Sobald Ihr Zuwendungsbescheid vorliegt, dürfen Sie mit der Sanierung beginnen. Auf Eigenrisiko dürfen Sie nach Beantragung mit Ihrer Sanierung beginnen. 
  3. Mit dem offiziellen Förderbescheid (=Zuwendungsbescheid) des BAFA ist aktuell in ca. 8-12 Wochen nach Antragsstellung zu rechnen. Auf die Bearbeitungszeiten der Behörden haben wir leider keinen Einfluss. 

Es gibt per se kein Ablaufdatum.

Um den Sanierungsfahrplan-Bonus von 5% in Anspruch nehmen zu können, muss die fördernde Maßnahme jedoch spätestens 15 Jahre nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. 

Beim vor-Ort Termin können viele Ideen entstehen, welche  im Anschluss in einer thermischen Simulation genau berechnet werden. Daraus ergibt sich, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude wirklich sinnvoll und effizient umgesetzt werden können. 

Nein. Die Umsetzung der definierten Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Im iSFP werden sinnvolle Vorschläge zur energetischen Sanierung festgehalten. Einen Anreiz, die Maßnahmen umzusetzen, bieten der iSFP-Bonus und das ausgewiesene Einsparpotenzial.

Die Kostenschätzung durch unsere Ingenieur:innen basiert auf Erfahrungswerten und ist ohne Gewähr. Zur konkreten Kostenaufstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Fachunternehmen auf. 

Die Höchstgrenze zu beantragender förderfähiger Kosten ist für Wohngebäude auf 60.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Diese können ggf. auf mehrere Anträge verteilt werden, wenn dies im Einzelfall sinnvoll ist. 

Ja. Seit dem 01. Januar 2023 sind energetische Sanierungen in Eigenleistung förderfähig. Die Anforderungen sind hoch und streng. Bitte sprechen Sie uns vor Antragsstellung darauf an. 

Förderkonditionen · Stand Juli 2026

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der einfache Weg zur energetischen Sanierung mit staatlicher Förderung.

✓Mit WERK.E alles aus einer Hand
✓Langfristige Planungssicherheit
✓Erhöhte Fördersumme
Jetzt individuellen Sanierungsfahrplan buchen
Unsere WERK.E-Expertin berät Sie persönlich – mit einem individuellen Sanierungsfahrplan als Grundlage unserer Leistung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Planungssicherheit für Ihre Sanierung

Der iSFP zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen sinnvoll, machbar und förderfähig sind. So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und sparen bares Geld. Sie können zudem Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre hinweg planen und umsetzen.

Zusätzliche Förderung

Mit einem iSFP erhalten Sie 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss – für den Kostenanteil oberhalb der Grenze, die ohne iSFP gilt.

Erhöhte Fördersumme

Die maximal förderfähigen Kosten steigen auf bis zu 60.000 € für die erste Wohneinheit – doppelt so viel wie ohne iSFP.

Alles aus einer Hand – mit WERK.E

Wir übernehmen für Sie die komplette Organisation, von der Antragstellung bis zur Erstellung des Plans. Kein Papierkram, kein Stress.

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan zur energetischen Sanierung

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine strukturierte und verständliche Grundlage für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Er fasst die Ergebnisse der Energieberatung systematisch zusammen und stellt die sinnvollsten Maßnahmen in einem auf das jeweilige Gebäude abgestimmten Schritt-für-Schritt-Konzept dar.

Er integriert dabei nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern ordnet sie auch in ein ganzheitliches Gesamtkonzept ein. So lassen sich zukünftige Sanierungsschritte von vornherein mitplanen – für eine effiziente, koordinierte Umsetzung und ein langfristig hochwertiges Ergebnis.

Ein zusätzlicher Vorteil sind die verbesserten Förderkonditionen: Der iSFP verdoppelt die förderfähige Investitionssumme je Gebäude, und für den Kostenanteil oberhalb der Grenze, die ohne iSFP gilt, kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus zur Grundförderung hinzu.

Kosten & Förderung

Förderquote und förderfähige Kosten je Gebäude

Aktualisierte Förderkonditionen, Stand Juli 2026.

Mit iSFP
Förderquote
15 %Grundförderung auf alle förderfähigen Kosten
+5 %-Pkt.iSFP-Bonus, nur auf den Anteil über der Grenze1
Förderfähige Kosten je Gebäude2
1. Wohneinheit60.000 €
2.–6. WE (je)30.000 €
ab 7. WE (je)16.000 €
Ohne iSFP
Förderquote
15 %Grundförderung auf Ihre Sanierungsmaßnahmen – kein iSFP-Bonus
Förderfähige Kosten je Gebäude
1. Wohneinheit30.000 €
2.–6. WE (je)15.000 €
ab 7. WE (je)8.000 €
Honorar Förderantrag BEG

3 % der Investitionssumme, mindestens 650 € (Beispiel: 30.000 € → 900 €). Abschlag 650 €, der Rest von 250 € nach Feststellung der finalen Kosten. 50 % Ihres Eigenanteils erhalten Sie vom BAFA zurück.

1 Die Grenze ist gestaffelt – sie entspricht den förderfähigen Kosten ohne iSFP: 30.000 € (1. WE) + je 15.000 € (2.–6. WE) + je 8.000 € ab der 7. WE. Beispiel 3 WE = 60.000 €. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Grenze gezahlt (seit 21.07.2026).

2 Verdoppelung mit iSFP: Der iSFP verdoppelt die förderfähige Investitionssumme. Beispiel: 1 WE 30.000 € → 60.000 € · 2 WE 45.000 € (ohne) → 90.000 € (mit).

Was Ihre Sanierung wirklich kostet

Sanierungssumme und Anzahl der Wohneinheiten eingeben – der Rechner zeigt Ihren Zuschuss mit und ohne iSFP.

€
WE
Grenze (förderfähig ohne iSFP)30.000 €
Förderfähig mit iSFP60.000 €
Kosten iSFP1.300 €
Honorar Förderantrag (3 %)1.200 €
Ohne iSFP
Grundförderung 15 %4.500 €
iSFP-Bonus–
iSFP-Erstattung–
Honorar-Erstattung (50 %)600 €
Ihr Zuschuss5.100 €
Mit iSFPempfohlen
Grundförderung 15 %6.000 €
iSFP-Bonus +5 %-Pkt.500 €
iSFP-Erstattung (50 %)650 €
Honorar-Erstattung (50 %)600 €
Ihr Zuschuss7.750 €
+ 2.650 €mehr Zuschuss mit individuellem Sanierungsfahrplan.

Unverbindliche Orientierung nach den Konditionen vom Juli 2026. Ohne iSFP wird die Grundförderung auf die Grenze gedeckelt; mit iSFP gilt sie für die gesamten förderfähigen Kosten, der Bonus nur für den Anteil darüber. iSFP-Kosten: 1.300 € (1–3 WE) bzw. 1.700 € (4–8 WE), Honorar mindestens 650 €.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, 1 Wohneinheit, Sanierungssumme 40.000 €.

EFH · 40.000 €
ohne iSFP
mit iSFP
iSFP
–
1.300 €
Sanierungssumme
40.000 €
40.000 €
Honorar Förderantrag (3 %)
1.200 €
1.200 €
= Gesamtkosten
41.200 €
42.500 €
Grenze (= förderfähig ohne iSFP)1
30.000 €
30.000 €
Grundförderung 15 %
4.500 €3
6.000 €
iSFP-Bonus +5 %-Pkt. über der Grenze4
–
500 €
= Sanierungsförderung
4.500 €
6.500 €
iSFP-Erstattung (50 %)
–
650 €
Honorar-Erstattung (50 %)
600 €
600 €
= Ihr Zuschuss
5.100 €
7.750 €
Zweites Beispiel: Mehrfamilienhaus 80.000 € (3 WE)
MFH · 80.000 € (3 WE)
ohne iSFP
mit iSFP
iSFP
–
1.300 €
Sanierungssumme
80.000 €
80.000 €
Honorar Förderantrag (3 %)
2.400 €
2.400 €
= Gesamtkosten
82.400 €
83.700 €
Grenze (= förderfähig ohne iSFP)1
60.000 €
60.000 €
Grundförderung 15 %
9.000 €3
12.000 €
iSFP-Bonus +5 %-Pkt. über der Grenze4
–
1.000 €
= Sanierungsförderung
9.000 €
13.000 €
iSFP-Erstattung (50 %)
–
650 €
Honorar-Erstattung (50 %)
1.200 €
1.200 €
= Ihr Zuschuss
10.200 €
14.850 €

3 Ohne iSFP: 15 % auf die förderfähigen Kosten, gedeckelt auf die Grenze (EFH 30.000 €, MFH 3 WE 60.000 €).

4 Mit iSFP: 15 % auf die gesamten Kosten, zusätzlich 5 Prozentpunkte nur auf den Anteil über der Grenze. Beispiel 80.000 € (3 WE): 80.000 € × 15 % = 12.000 € + (80.000 € − 60.000 €) × 5 % = 1.000 € → 13.000 €.

Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für den Kostenanteil über der Grenze – er lohnt sich also, je weiter die Investition darüber liegt.

2027
Neu ab 2027

WPB-Bonus – Worst Performing Building

Zusätzlicher Bonus für die energetisch schlechtesten Gebäude, gültig ab 2027. Wenn Ihr Gebäude dazu zählt, berücksichtigen wir den Bonus in Ihrer Förderplanung – sprechen Sie uns darauf an.

Ihr Weg zur Förderung

Der Ablauf Ihrer BAFA-Förderung – mit und ohne individuellen Sanierungsfahrplan.

Gemeinsamer Start
1

Vor-Ort-Termin

Wir beraten Sie individuell an Ihrem Gebäude vor Ort.

Nur mit individuellem Sanierungsfahrplan
2

Vollmacht iSFP

Sie senden uns Ihre unterschriebene Vollmacht für den iSFP zu.

3

Individueller Sanierungsfahrplan

Sie erhalten Ihren iSFP inklusive Rechnung.

Effektiver Eigenanteil nach Erstattung: 1–3 WE 650 €, 4–8 WE 850 €

4

Dokumente

Dokument »Erforderliche Angaben« ausfüllen und unterschreiben.

Zwingend: Steuer-ID, Geburtsdatum und IBAN

5

Zahlungsbeleg & Rückerstattung

Sie zahlen zunächst 1.300 € (1–3 WE) bzw. 1.700 € (4–8 WE). Nach Rechnungsausgleich übermitteln wir Beleg und Erklärung ans BAFA.

Rückerstattung 50 %: 650 € / 850 € · in der Regel in 20 Werktagen

Ohne iSFP entfallen die Schritte 2–5 – Sie starten nach dem Vor-Ort-Termin direkt beim Förderantrag BEG (Schritt 6).
Förderantrag BEG · mit & ohne iSFP
6

Vollmacht BEG

Sie senden uns die unterschriebene BEG-Vollmacht sowie die Angebote der Fachunternehmen zu.

7

Angebote prüfen & Förderantrag BEG

Wir prüfen Ihre Angebote auf Förderfähigkeit und stellen Ihren Förderantrag.

Förderung nutzen und Sanierung planen

Wir übernehmen Beratung, Sanierungsfahrplan und Förderantrag – Sie treffen die Entscheidungen.

Jetzt beauftragen

Individuelle Beratung für Ihr Projekt

Ob Sanierung, Neubau oder Förderung, unsere Expert:innen unterstützen Sie persönlich. Schreiben Sie uns gerne – wir melden uns zeitnah zurück.

WERK.E Energie-Effizienz-Beratungs GmbH & Co. KG
Rolandsweg 80, 33102 Paderborn

Was Sie für den Start brauchen

·Angaben zum Gebäude und zur Anzahl der Wohneinheiten

·Unterschriebene Vollmacht für iSFP und Förderantrag

·Steuer-ID, Geburtsdatum und IBAN

·Angebote der ausführenden Fachunternehmen

Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP dokumentiert den gegenwärtigen energetischen Zustand Ihres Gebäudes und den potenziellen Zukunftszustand im Jahr 2050.

Im iSFP werden – individuell auf Ihr Objekt und Nutzungsverhalten zugeschnitten – aufeinander abgestimmte Teilschritte zur energetischen Sanierung festgehalten: von Einzelmaßnahmen wie dem Fenstertausch bis zur energetischen Komplettsanierung (Effizienzhausförderung).

Was ist das Ziel bei der Erstellung eines iSFP?

Ziel ist die Erstellung von langfristig energieeffizienten und möglichst CO₂-neutralen Gebäuden, welche kaum noch Primärenergie- und Transmissionswärmeverlust haben und damit das Klima schützen.

Was ist der iSFP-Bonus?

Der iSFP-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte zusätzlich zur Grundförderung von 15 %. Seit dem 21.07.2026 gilt er nur für den Kostenanteil oberhalb einer gestaffelten Grenze – diese entspricht den förderfähigen Kosten ohne iSFP: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.

Zusätzlich verdoppelt der iSFP die förderfähigen Kosten: 60.000 € für die erste Wohneinheit, je 30.000 € für die zweite bis sechste und je 16.000 € ab der siebten.

Wie funktioniert ein Förderantrag?

Die in Ihrem Sanierungsfahrplan festgehaltenen Maßnahmen sind vollumfänglich förderfähig – sowohl die umfassende Sanierung zum Effizienzhaus als auch einzelne Maßnahmen. Beratung, Planung und Baubegleitung sowie notwendige Nebenarbeiten sind ebenfalls förderfähig.

Wir übernehmen für Sie die Antragstellung beim BAFA (Zuschuss) oder bei der KfW (Kredit / Effizienzhaussanierung), nachdem Ihr individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und wir die zu fördernden Angebote geprüft haben.

Sobald Ihr Zuwendungsbescheid vorliegt, dürfen Sie mit der Sanierung beginnen. Auf eigenes Risiko dürfen Sie schon nach Beantragung starten.

Mit dem offiziellen Zuwendungsbescheid des BAFA ist derzeit in etwa 8 bis 12 Wochen nach Antragstellung zu rechnen. Auf die Bearbeitungszeiten der Behörden haben wir leider keinen Einfluss.

Was kostet der iSFP und was bleibt bei mir?

Sie zahlen zunächst 1.300 € bei 1 bis 3 Wohneinheiten bzw. 1.700 € bei 4 bis 8 Wohneinheiten. Nach Rechnungsausgleich übermitteln wir Beleg und Erklärung ans BAFA, die Rückerstattung von 50 % beträgt 650 € bzw. 850 € und erfolgt in der Regel innerhalb von 20 Werktagen.

Für den Förderantrag BEG berechnen wir 3 % der Investitionssumme, mindestens 650 € (Beispiel: 30.000 € → 900 €). Der Abschlag beträgt 650 €, die restlichen 250 € werden nach Feststellung der finalen Kosten fällig. 50 % Ihres Eigenanteils erhalten Sie vom BAFA zurück.

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Es gibt per se kein Ablaufdatum. Um den iSFP-Bonus in Anspruch nehmen zu können, muss die geförderte Maßnahme jedoch spätestens 15 Jahre nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

Warum ist die abgedruckte Maßnahmenbeschreibung anders als im Termin besprochen?

Beim Vor-Ort-Termin können viele Ideen entstehen, welche im Anschluss in einer thermischen Simulation genau berechnet werden. Daraus ergibt sich, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude wirklich sinnvoll und effizient umgesetzt werden können.

Muss ich die in meinem iSFP angeführten Maßnahmen umsetzen?

Nein. Die Umsetzung der definierten Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Im iSFP werden sinnvolle Vorschläge zur energetischen Sanierung festgehalten. Einen Anreiz, die Maßnahmen umzusetzen, bieten der iSFP-Bonus und das ausgewiesene Einsparpotenzial.

Warum sind die im iSFP angegebenen Kosten anders als vom Handwerksunternehmen angeboten?

Die Kostenschätzung durch unsere Ingenieur:innen basiert auf Erfahrungswerten und ist ohne Gewähr. Zur konkreten Kostenaufstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Fachunternehmen auf.

Wie oft kann ich eine Förderung erhalten? In welcher Höhe?

Die förderfähigen Kosten sind je Gebäude und Kalenderjahr gedeckelt: mit iSFP 60.000 € für die erste Wohneinheit, je 30.000 € für die zweite bis sechste und je 16.000 € ab der siebten. Diese können gegebenenfalls auf mehrere Anträge verteilt werden, wenn dies im Einzelfall sinnvoll ist.

Kann selbst eingebautes Material gefördert werden?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 sind energetische Sanierungen in Eigenleistung förderfähig. Die Anforderungen sind hoch und streng. Bitte sprechen Sie uns vor Antragstellung darauf an.

Schildern Sie kurz Ihr Projekt. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Telefonisches Erstgespräch kostenfrei. Ohne Verpflichtung.

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und besprechen Ihr Vorhaben persönlich, verständlich und ohne Verpflichtung.

Hinweis auf Wissensseite