Heizlast präzise berechnen und Anlagentechnik bedarfsgerecht auslegen
Berechnung der Heizlast nach DIN EN 12831 als Grundlage für die Dimensionierung effizienter Heizsysteme im Neubau und bei Sanierungen.
- Fachgerechte Berechnung nach normierten Verfahren
- Vermeidung von Über- oder Unterdimensionierung
- Grundlage für Planung, Förderung und hydraulischen Abgleich
Die Heizlastberechnung
Die erforderliche Heizlast für Ihr Gebäude können wir berechnen.
Durchführung von Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831
Die Heizlast ist die Kennzahl für die erforderliche Wärmezufuhr, welche bei den tiefsten zu erwartenden Außentemperaturen geleistet werden muss, um die gewünschte Gebäudetemperatur sicherzustellen. Wir erstellen Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831 individuell für Ihr Gebäude.
Sie können 30 - 70% Förderung für eine Heizlastberechnung erhalten
Häufige Fragen und Antworten
Gebäudedaten: Größe, Lage, Ausrichtung und Dämmung des Gebäudes sowie die Fensterflächen und die Art der Fenster. Ferner Angaben zur Raumnutzung, Klimadaten: Außentemperatur, Sonneneinstrahlung und Windverhältnisse, denen die Gebäudehülle in der jeweiligen Gebäudelage ausgesetzt ist.
Es ist wichtig, dass die Heizlastberechnung von erfahrenen Spezialist:innen durchgeführt wird, die alle geltenden Normen beachten und die Berechnungen mit hoher Genauigkeit durchführen. Nur so können die ermittelten Werte als Grundlage einer energetischen Sanierung dienen oder genutzt werden, um die KfW-Förderung für einen Neubau zu beantragen.
Die Heizlastberechnung dient zur Bestimmung der Größe der Heizungsanlage und der Heizkörper bzw. Fußbodenheizung. Die Berechnung trifft konkrete Aussagen darüber, welche Leistung (in kW) der Wärmeerzeuger und die Heizkörper (raumweise) haben müssen. Die Heizlastberechnung ist nicht zu verwechseln mit der Berechnung des GEG-Berechnungsnachweises. Dieser macht eine Aussage zum Energieverbrauch. Die Heizlastberechnung dagegen berechnet die benötigte Wärmeleistung einer Heizung.
Sprechen Sie uns bitte an – je nach Aufwand ist eine individuelle Kostenaufstellung nötig.
Unsere Leistung wird im Rahmen der Baubegleitung durch das BAFA (Einzelmaßnahmen) / durch die KfW
(Effizienzhaus-Förderung) mit 50% bezuschusst. Den Zuschuss zu unserer Rechnung erhalten Sie, zusammen mit
der Auszahlung Ihrer Förderung, nach Abschluss und Bestätigung der beantragten Maßnahme(n). Dies gilt für Förderanträge, die vor dem 01. Januar 2024 gestellt worden sind.
Es gibt Änderungen bei Förderanträgen für den Heizungstausch 458, die ab dem 1. Januar 2024 über die KfW eingereicht werden. Die Kosten für die Heizlastberechnung sind in den förderfähigen Investitionskosten inkludiert. Es gibt keinen separaten Zuschuss mehr.