Fördermittelberatung

Fördermittel­beratung

Eine qualifizierte Beratung legt den Grundstein für eine erfolgreiche Finanzierung.

Fördermittel für Sanierung & Neubau von Gebäuden

Wir unterstützen Sie dabei, aus der Vielfalt der Fördermittel die für Sie und Ihr Haus passende Lösung zu wählen. Mit uns stellen Sie garantiert die richtigen Anträge und sind mit allen erforderlichen Nachweisen und Bestätigungen ausgestattet. Sichern Sie sich die höchstmögliche Förderung, wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren oder bauen Sie mit einem zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank. Falls es um eine Sanierung geht, vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin für eine vor-Ort-Beratung, damit wir uns Ihr Haus anschauen können.

Was gefördert wird und wie wir Sie beraten

Im Beratungsgespräch stellen wir Ihnen die bundesweiten Förderprogramme der KfW und des BAFA vor. Wir informieren Sie über die einzelnen Bauleistungen bzw. energetischen Sanierungsmaßnahmen, über die Höhe einer möglichen Förderung, die Voraussetzungen für jede Zuschuss-Leistung und die jeweiligen technischen Mindestanforderungen für die Förderung durch ein BAFA- oder KfW-Programm. Nachträgliche Dämmung, neue Heizung, alle Formen erneuerbarer Energien – über diese und viele weitere Themen klären unsere Energie-Effizienz-Expert:innen Sie gerne auf.

Für die energetische  Sanierung, aber auch für den Neubau oder die Umrüstung auf erneuerbare Energien haben Bund, Länder und Kommunen zusätzliche Förderprogramme aufgelegt, die Ihr Vorhaben durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite unterstützen. Auch hier kennen wir uns bestens aus und beraten Sie detailliert zu den förderfähigen Kosten individuell für Ihr Gebäude. Welche einzelnen Sanierungsmaßnahmen dabei am sinnvollsten sind, geht aus dem individuellen Sanierungsfahrplan hervor, den wir gern in Ihrem Auftrag erstellen. Falls Sie eine umfangreiche Sanierung in Betracht ziehen, könnte eine Effizienzhaussanierung eine Option sein.


Sanierung

Fördersätze der BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude

Einzelmaßnahme
Zuschuss Basisförderung
+ individueller Sanierungsfahrplan-Bonus
maximaler Fördersatz
max. förderfähigen Kosten je Wohneinheit – ohne iSFP
max. förderfähigen Kosten je Wohneinheit – mit iSFP
Gebäudehülle betrifft: Maßnahmen rund um Fenster, Haustür, Dämmung von Außenwänden, Dach, sommerlicher Wärmeschutz
15%
5%
20%
30.000€
60.000€
Anlagentechnik
15%
5%
20%
30.000€
60.0000€
Heizungsoptimierung
15%
5%
20%
30.000€
60.000€


Fördersätze für den Heizungstausch

Seit dem 01. Januar 2024 gelten neue Fördersätze für den Heizungstausch. Für die Installation einer förderfähigen Heizung erhalten Sie 30% Förderung. Gegebenenfalls können Sie weitere Boni erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind nur für selbstnutzende Eigentümer:innen erhältlich.

Ein selbstnutzender Eigentümer ist eine Person, die eine Immobilie besitzt und diese selbst bewohnt, ohne sie zu vermieten oder anderweitig zu nutzen.

Einzelmaßnahme: Heizungstausch
Basisförderung
+ Effizienzbonus
Emmissions- minderungs – zuschlag
max. Fördersatz
Klimageschwindigkeits- bonus*
Einkommensbonus*
max. Fördersatz
Wärmepumpe
30%
5%
35%
20%
30%
70%
Biomasseheizung
30%
2.500,00€
30% inkl. 2.500,00€
20%
30%
70% inkl. 2.500,00€
Solarthermieanlage
30%
30%
20%
30%
70%
Brennstoffzellenheizung
30%
30%
20%
30%
70%
Wärmenetz-Anschluss
30%
30%
20%
30%
70%
Gebäudenetzanschluss
30%
30%
20%
30%
70%
Gebäudenetzerrichtung und -erweiterung
30%
30%
20%
30%
70%

Die Bonusmöglichkeiten erklärt

Der Effizienzbonus wird gewährt, wenn Sie sich für effiziente, elektrisch betriebene Wärmepumpen entscheiden. Eine Bedingung dafür ist, dass Sie Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden.

Den Emissionsminderungszuschlag erhalten Sie, wenn Sie Biomasseanlagen installieren, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten. Dieser Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2.500,00€. Die Beantragung des Emissionsminderungszuschlags führt zu einer Reduzierung der förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um pauschal 2.500,00€. 

Selbstnutzende Eigentümer:innen können den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung oder Biomasseheizung
  • Fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung

Für die Installation von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn sie mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. 

Selbstnutzende Eigentümerinnen oder Eigentümer erhalten den Einkommensbonus, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Das Haushaltsjahreseinkommen liegt maximal bei 40.000 Euro. Dieses wird anhand des durchschnittlichen Einkommens aller relevanten Haushaltsmitglieder des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung berechnet. Für Anträge im Jahr 2024 entspricht dies dem Durchschnittseinkommen der Jahre 2022 und 2021.
  • Das Einkommen wird anhand des zu versteuernden Einkommens im Einkommensteuerbescheid ermittelt.

Von Tür & Fenster über Heizung & Dämmung bis Keller & Dach haben Hausbesitzer:innen viele Fragen. Rufen Sie uns gern jederzeit an! Wir unterstützen Sie gerne:

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