Ein individueller Sanierungsfahrplan liefert einen strukturierten Leitfaden, der alle erforderlichen Sanierungsschritte und Ressourcen klar definiert
Jede Energieberatung ist individuell. Der individuelle Sanierungsfahrplan vereinheitlicht die Ergebnisse, ist leicht verständlich und stellt die sinnvollsten Sanierungsmaßnahmen schrittweise und optimiert für das jeweilige Gebäude zusammen.
Zugleich bietet der individuelle Sanierungsfahrplan die Möglichkeit, Einzelmaßnahmen in ein Gesamtkonzept für das Gebäude zu integrieren. Somit werden zukünftige Sanierungsarbeiten gleich mit eingeplant und es kann eine systematische Schritt-für-Schritt-Sanierung erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass am Ende ein qualitativ hochwertiges Ergebnis erreicht wird.
Durch den Individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung für Sanierungsmaßnahmen in den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich der Gebäudehülle um 5%. Zusätzlich verdoppeln sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan die Höhe der förderfähigen Kosten auf 60.000€ pro Wohneinheit.
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Mehr InformationenDer iSFP dokumentiert
Im iSFP werden – individuell auf Ihr Objekt & Nutzungsverhalten zugeschnitten – aufeinander abgestimmte Teilschnitte zur energetischen Sanierung des Gebäudes festgehalten – von Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch) bis zur energetischen Komplettsanierung (Effizienzhausförderung)
Ziel ist die Erstellung von langfristig energieeffizienten & möglichst CO2-neutralen Gebäuden, welche kaum noch Primärenergie- & Transmissionswärmeverlust haben und damit das Klima schützen.
Sie erhalten zusätzlich 5% mehr Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, wenn Sie Sanierungsmaßnahmen aus Ihrem iSFP umsetzen. Zusätzlich verdoppeln sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan die Höhe der förderfähigen Kosten auf 60.000€ pro Wohneinheit.
Ein iSFP wird zu 50% vom BAFA gefördert, d.h. Sie haben einen Eigenanteil von nur 50%. Sie treten nicht in Vorkasse.
Die Kosten für einen iSFP sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Die in Ihrem Sanierungsfahrplan festgehaltenen Maßnahmen sind vollumfänglich förderfähig
Es gibt per se kein Ablaufdatum.
Um den Sanierungsfahrplan-Bonus von 5% in Anspruch nehmen zu können, muss die fördernde Maßnahme jedoch spätestens 15 Jahre nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Beim vor-Ort Termin können viele Ideen entstehen, welche im Anschluss in einer thermischen Simulation genau berechnet werden. Daraus ergibt sich, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude wirklich sinnvoll und effizient umgesetzt werden können.
Nein. Die Umsetzung der definierten Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Im iSFP werden sinnvolle Vorschläge zur energetischen Sanierung festgehalten. Einen Anreiz, die Maßnahmen umzusetzen, bieten der iSFP-Bonus und das ausgewiesene Einsparpotenzial.
Die Kostenschätzung durch unsere Ingenieur:innen basiert auf Erfahrungswerten und ist ohne Gewähr. Zur konkreten Kostenaufstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Fachunternehmen auf.
Die Höchstgrenze zu beantragender förderfähiger Kosten ist für Wohngebäude auf 60.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Diese können ggf. auf mehrere Anträge verteilt werden, wenn dies im Einzelfall sinnvoll ist.
Ja. Seit dem 01. Januar 2023 sind energetische Sanierungen in Eigenleistung förderfähig. Die Anforderungen sind hoch und streng. Bitte sprechen Sie uns vor Antragsstellung darauf an.
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