Was kostet das?
Meist die Hälfte.
Die Förderung übernimmt in der Regel 50 % unseres Honorars. Klicken Sie Ihr Vorhaben zusammen und sehen Sie sofort, was bei Ihnen bleibt.
Womit können wir helfen?
Wählen Sie Ihr Vorhaben. Sie können jederzeit wechseln und mehrere Leistungen zusammenstellen.
Ihre Zusammenstellung
Diese Leistungen haben Sie gemerkt. Schicken Sie sie uns, dann rechnen wir Ihnen ein verbindliches Angebot.
Das übernehmen wir für Sie
Sie beauftragen nicht einzelne Berechnungen, sondern das Ergebnis: eine bewilligte Förderung und ein Gebäude, das die Anforderungen nachweislich erfüllt.
- Komplette AntragstellungWir stellen alle Förderanträge, wahren die Fristen und beantworten Rückfragen von KfW und BAFA.
- Alle Nachweise aus einer HandVon der Datenaufnahme über den Wärmeschutznachweis bis zur Bestätigung nach Durchführung.
- Förderung im BlickWir rechnen die Programme gegeneinander und beantragen die für Sie günstigste Kombination.
- Volle KostentransparenzPreise nach Preisliste. Erfolgsabhängige Anteile rechnen wir erst ab, wenn Ihre Förderung gesichert ist.
Ein Ingenieurbüro mit Kapazität und Vertretung, kein Einzelkämpfer, der im Urlaub nicht erreichbar ist.
Eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste. Genau das ist die Voraussetzung dafür, dass KfW- und BAFA-Mittel überhaupt fließen.
Der variable Anteil im Antragswesen wird erst fällig, wenn Ihre Förderung gesichert ist. Wir profitieren nur, wenn Sie profitieren.
Häufige Fragen zum Preis
Was kostet ein Energieberater für die Förderung?
Bei WERK.E gelten Festpreise nach Preisliste 2026, und in der Regel trägt die Förderung die Hälfte davon. Ihr Eigenanteil beginnt beim Sanierungsfahrplan bei 650 € (Leistungspreis 1.300 €), beim Förderantrag für eine Einzelmaßnahme bei 325 € (Leistungspreis 650 €) und beim kompletten Effizienzhaus inklusive Antrag, Blower-Door-Test und Abnahme bei 3.214 € (Leistungspreis 6.427 €).
Ein Energieausweis kostet 99 €, wenn er zusammen mit einem Sanierungsfahrplan entsteht, einzeln 399 €. Für Unternehmen rechnen wir den Förderantrag mit 1 % der Investitionssumme ab, mindestens 798 € netto.
Wird das Honorar des Energieberaters gefördert?
In den meisten Fällen ja. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % bezuschusst: beim Effizienzhaus, bei Dämmung und Gebäudehülle, bei der Anlagentechnik und bei der Heizungsoptimierung. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird ebenfalls mit 50 % gefördert.
Eine wichtige Ausnahme: Beim reinen Heizungstausch ist die Baubegleitung kein Fördertatbestand. Dort tragen Sie unser Honorar selbst, dafür ist die Heizung mit 30 % Basisfördersatz und möglichen Boni bezuschusst.
Wann muss ich bezahlen?
Gestaffelt nach Projektfortschritt, nicht auf einen Schlag. Beim Effizienzhaus stellen wir die erste Rechnung nach dem Wärmeschutznachweis, die Schlussrechnung erst mit der Abnahme und der Bestätigung gegenüber der KfW.
Beim Antragswesen wird der feste Anteil mit der Antragstellung abgerechnet, der erfolgsabhängige Anteil erst vor Einreichung der Bestätigung nach Durchführung, also erst dann, wenn Ihre Förderung gesichert ist.
Warum lohnt sich der Sanierungsfahrplan doppelt?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet Sie nach Zuschuss ab 650 €. Er bringt Ihnen anschließend 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung auf viele Maßnahmen und verdoppelt die förderfähigen Höchstbeträge je Wohneinheit, bei der Gebäudehülle von 30.000 € auf 60.000 €.
Zusätzlich werden Leistungen wie der Energieausweis günstiger, weil wir die Gebäudedaten bereits erhoben haben: 99 € statt 399 €.
Ist diese Preisauskunft verbindlich?
Sie rechnet mit den Festpreisen unserer Preisliste 2026 und gibt Ihnen damit einen belastbaren Rahmen, keine grobe Schätzung. Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach einem kurzen Gespräch über Ihr Gebäude, kostenlos und ohne Verpflichtung.
Bei größeren Vorhaben, etwa über 12 Wohneinheiten, kalkulieren wir individuell. Auch das geht schnell: melden Sie sich einfach.
Was passiert, wenn die Förderung nicht bewilligt wird?
Wir prüfen vor der Antragstellung, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, und stellen den Antrag erst, wenn die Aussichten belastbar sind. Der erfolgsabhängige Anteil unseres Honorars entsteht ohnehin erst mit gesicherter Förderung.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Bewilligung liegt bei KfW und BAFA. Wichtig ist vor allem die richtige Reihenfolge: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, sonst ist die Förderung verloren.
Sprechen wir über Ihr Gebäude.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach wissen Sie, welche Programme für Sie infrage kommen, in welcher Reihenfolge sinnvoll gebaut wird und was das konkret kostet.