Einschätzung zum Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 – Stand: 7. Mai 2026
| Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (Bearbeitungsstand 05.05.2026, 16:18 Uhr). Es handelt sich um einen frühen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen und kann sich im weiteren Verfahren – Verbändeanhörung, Kabinett, Bundestag, Bundesrat – noch erheblich ändern. Alle hier beschriebenen Regelungen sind Vorschläge, kein geltendes Recht. |
Vergangenen Montag, am 5. Mai 2026, hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in die Verbändeanhörung geschickt. 166 Seiten, deren Kernbotschaft im Entwurf simpel ist: Das umstrittene „Heizungsgesetz“ der Ampel-Koalition soll abgeschafft werden. Was wäre stattdessen geplant – und was würde das für Eigentümer:innen, Mieter:innen und das Klima bedeuten?
Der Bundestag berät noch nicht; das Kabinett tagt voraussichtlich am 13. Mai. Bis das Gesetz wirklich gilt, dürften noch Monate vergehen. Die im Entwurf vorgeschlagenen Eckpunkte sind aber bereits weitreichend.
1. Heizungstausch: Die 65-Prozent-Pflicht soll fallen
Das Herzstück des aktuell geltenden Gesetzes – jede neue Heizung muss zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden – würde nach dem Entwurf gestrichen. Wer seine Heizung tauscht, hätte künftig wieder die freie Wahl zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Solarthermie, Hybridlösungen oder klassischer Gas- und Ölheizung.
An die Stelle der Pauschalvorgabe träte laut Entwurf eine sogenannte „Bio-Treppe“ für neu eingebaute fossile Heizungen: Ab 2029 müssten mindestens 10 % der erzeugten Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammen – bis 2040 stiege der Anteil stufenweise auf 60 % (Stufen: 10 % / 15 % / 30 % / 60 %). Wer eine Hybridheizung mit Wärmepumpe einbaut, gälte automatisch als regelkonform.
2. Mieterschutz: Hälftige Kostenteilung als Gegengewicht
Eine zentrale Sorge der Kritiker: Vermieter könnten weiter günstige Gasheizungen einbauen – und Mieter:innen die teuren Bio-Brennstoffe und CO2-Abgaben zahlen lassen. Genau das soll der Entwurf verhindern.
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz würde so erweitert, dass Vermieter:innen und Mieter:innen die Mehrkosten künftig hälftig tragen und zwar drei Posten: die CO2-Bepreisung (ab 2028 vorgesehen), die Gasnetzentgelte (ab 2028 vorgesehen) und die Kosten der verpflichtenden Bio-Brennstoffquote (ab 2029, gedeckelt auf 30 % Brennstoffanteil). Das wäre neu und würde für Vermieter einen echten ökonomischen Anreiz schaffen, eine effiziente Heizung einzubauen.
3. EU-Vorgaben: Nichtwohngebäude müssten ran
Was öffentlich kaum diskutiert wird: Mit dem geplanten GModG würde Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 umsetzen – Frist 29. Mai 2026. Für Nichtwohngebäude (Büros, Verwaltungen, Gewerbeimmobilien) sieht der Entwurf verbindliche Renovierungsschwellen vor: Bis 2030 sollen die 16 % schlechtesten Gebäude saniert sein, bis 2033 weitere 26 %. Auch Bund, Länder und Kommunen wären betroffen – die im Entwurf geschätzten Mehrkosten liegen bei rund 50 Mio. Euro jährlich für die öffentliche Hand und 684 Mio. Euro für die Wirtschaft, jeweils einmalig auf 10 Jahre verteilt.
4. Wirtschaft: Milliarden-Entlastungen – auf dem Papier
Die Bundesregierung beziffert in der Begründung des Entwurfs die Entlastung im Saldo auf rund 5 Milliarden Euro pro Jahr für Bürger:innen und 2,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft, plus 334 Mio. Euro bei der Verwaltung. Diese Zahlen ergäben sich vor allem aus dem geplanten Wegfall von Beratungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten – nicht aus realen Investitionsvorteilen. Es sind Schätzungen, keine garantierten Effekte.
5. Klimaschutz: Wo bliebe die Wärmewende?
Die Reaktionen auf den Entwurf sind gespalten. Der Energieberatendenverband GIH und die DENEFF sprechen von einem „Rückschritt“ – am 5. Mai, dem Tag der Energieabhängigkeit, einen Entwurf vorzulegen, der fossile Heizungen verlängert, hat Symbolkraft. Befürworter wie der Wohnungsverband GdW loben die geplante Flexibilität.
Der Entwurf hält offiziell an den Klimaschutzzielen fest und sieht eine Evaluation für 2030 vor. Ob Bio-Treppe und freie Heizungswahl ausreichen würden, um den Gebäudesektor wirklich klimaneutral zu machen, ist die offene Frage – und sie wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv zu klären sein.
Was kommt als Nächstes? Frist für Stellungnahmen der Fachministerien: 11. Mai 2026. Kabinettsbefassung voraussichtlich 13. Mai. Danach Bundestag und Bundesrat. Inkrafttreten geplant: Mitte bis Ende Juli 2026 – wenn alles glatt läuft. Bis dahin gilt: Der Entwurf ist eine Momentaufnahme, kein Gesetz.
Fazit zum Entwurf: Mehr Freiheit, mehr Pragmatismus, mehr Mieterschutz, aber auch ein geplantes Zurück zu fossilen Heizungen, das Deutschland Zeit kosten würde, die es klimapolitisch eigentlich nicht mehr hat. Wie viel davon am Ende Gesetz wird, entscheidet sich in den nächsten Wochen.





