Energieberatung für Hausverwaltungen

Ihr Bestand.
Und was er kostet.

Vom Ortstermin für 610 € bis zur kompletten Sanierung: Festpreise je Objekt und je Wohneinheit. Damit Sie in der Eigentümerversammlung eine Zahl nennen können, bevor Sie beauftragen.

Typische Anlässe in der Verwaltung

Sechs Situationen, in denen Verwaltungen uns anrufen, und was sie kosten.

Eine Wohnung wird neu vermietet

Der Energieausweis muss unaufgefordert vorgelegt werden und ist zehn Jahre gültig, also für alle weiteren Vermietungen im Haus nutzbar.

199 €Verbrauchsausweis ab 5 Wohneinheiten, sonst 399 € Bedarfsausweis
Die Versammlung will wissen, was ansteht

Der Sanierungsfahrplan liefert die Beschlussvorlage: Reihenfolge, Kosten, Einsparung, alles in Schritten und persönlich erläutert.

ab 650 €bei 12 Wohneinheiten 1.250 €, also rund 104 € je Wohneinheit
Das Dach ist beschlossen, die Förderung fehlt

Wir prüfen die Angebote auf Förderfähigkeit, stellen den Antrag vor Vorhabenbeginn und reichen am Ende den Verwendungsnachweis ein.

ab 325 €1,5 % der förderfähigen Kosten, die andere Hälfte trägt die Förderung
Die Heizung ist 20 Jahre alt, keiner will entscheiden

Eine Stellungnahme zum Wärmeerzeuger nennt die Varianten mit Kosten, Förderung und Fristen. Damit steht in der Versammlung ein Papier auf dem Tisch statt einer Meinung.

950 €inklusive Ortstermin, bis 10 Wohneinheiten; 1.050 € bis 20 Wohneinheiten
Auf dem Dach wäre Platz für Photovoltaik

Die Machbarkeitsstudie klärt Ertrag, Kosten und Wirtschaftlichkeit und beantwortet die Frage, die jede Gemeinschaft stellt: Wer betreibt die Anlage und wem gehört der Strom?

950 €inklusive Ortstermin, bis 10 Wohneinheiten; 1.050 € bis 20 Wohneinheiten
Die Gewerbeeinheit steht seit Jahren leer

Aus Laden, Büro oder Lager wird Wohnraum. Die KfW bezuschusst das über Programm 266 mit 30 %, bis zu 30.000 € je neuer Wohnung.

ab 798 € netto1 % der förderfähigen Kosten für die komplette Förderabwicklung

So läuft die Zusammenarbeit

Verwaltungen haben kein Erklärungsproblem, sondern ein Zeitproblem. Deshalb übernehmen wir die Teile, die sonst an Ihnen hängenbleiben.

  • Ein Ansprechpartner für alle ObjekteKein Wechsel von Objekt zu Objekt, keine erneute Erklärung des Bestands. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt jemand aus demselben Team.
  • Beschlussfähige UnterlagenSie bekommen die Zahlen so aufbereitet, dass sie in der Eigentümerversammlung vorgelegt werden können, mit Kosten je Wohneinheit.
  • Anträge, Fristen und NachweiseAntragstellung vor Vorhabenbeginn, Kommunikation mit KfW und BAFA, Fristenüberwachung, Bestätigung nach Durchführung und Verwendungsnachweis.
  • Mehrere Objekte in einem AuftragOrtstermine, Datenaufnahme und Abstimmung bündeln wir. Für einen größeren Bestand machen wir ein Angebot über den gesamten Auftrag.
  • Umlage im BlickFür Modernisierungen trennen wir die Kosten je Gewerk in Instandhaltung und Modernisierung und ziehen Fördermittel nach § 559a BGB ab. Auf dieser Grundlage steht die Erhöhungserklärung.
  • Erfolgshonorar beim AntragDer variable Anteil im Antragswesen wird erst fällig, wenn die Förderung gesichert ist.
Über 50 Fachleute, seit 2014

Ein Ingenieurbüro mit Kapazität und Vertretung, kein Einzelkämpfer, der im Urlaub nicht erreichbar ist.

Gelistet beim Bund

Eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste. Genau das ist die Voraussetzung dafür, dass KfW- und BAFA-Mittel überhaupt fließen.

Termine gebündelt

Mehrere Objekte, eine Anfahrt: Wir stimmen Ortstermine so ab, dass Ihre Hausmeister und Mieter möglichst selten gebraucht werden.

Der Objekt-Steckbrief

Statt eines Formulars zum Ausdrucken: ausfüllen, Anfrage erzeugen, absenden. Sie können hier auch direkt beauftragen. Nichts davon wird an uns übertragen, solange Sie die Mail nicht selbst abschicken.

1

Was möchten Sie?

Sie bekommen ein verbindliches Angebot, kostenlos und ohne Verpflichtung.

2

Das Objekt

Nutzung
3

Worum geht es?

Mehrfachauswahl. Wenn Sie es noch nicht wissen, nehmen Sie den Ortstermin, das ist der übliche Einstieg.

4

Besonderheiten und Unterlagen

Hilfreich, aber kein Muss: Heizkostenabrechnung, vorhandener Energieausweis, Grundrisse, Baubeschreibung, Fotos. Hängen Sie es einfach an die Mail an.

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Ihr Kontakt

Richtwert für Ihre Auswahl noch nichts ausgewählt Wählen Sie oben, was Sie brauchen.

Es wird nichts gespeichert und nichts übertragen. Die Schaltfläche öffnet Ihr eigenes E-Mail-Programm mit fertigem Text an info@werk-e.de. Lieber auf Papier? Formular als PDF, ausfüllbar am Rechner oder zum Ausdrucken. Lieber telefonisch? 05251 40 29 29 1.

Was auf Ihre Objekte zukommt

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudeenergiegesetz als Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 226. Für Verwaltungen stehen darin sechs Fristen, die den Bestand betreffen. Wir sagen Ihnen, welche Ihrer Objekte gemeint sind.

bis 30.09.2027
Heizungsprüfung und Optimierung

Die Anlage muss geprüft und eingestellt werden, mit Blick auf Regelung, Temperaturführung und Betriebsparameter.

Betroffen, wenn alle drei zutreffen: Heizung mit Wasser als Wärmeträger, eingebaut vor dem 01.10.2009, keine Wärmepumpe, Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten.
§ 60b Absatz 1 GModG, gilt ab 01.01.2027
2 Jahre nach Inbetriebnahme
Betriebsprüfung der Wärmepumpe

Nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, danach alle fünf Jahre. Optimierungen sind binnen eines Jahres umzusetzen.

Betroffen: Wärmepumpen ab Inbetriebnahme 2024 in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, die Raumwärme und Warmwasser liefern. Entfällt bei Wartungsvertrag oder Fernkontrolle.
§ 60a Absatz 1 GModG, gilt ab 01.01.2027
gilt seit 29.07.2026
Mieterhöhung nach Wärmepumpen-Einbau

Die volle Modernisierungsumlage gibt es nur mit dem Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5. Ohne Nachweis dürfen nur 50 % der Kosten angesetzt werden.

Zu beachten: Der Nachweis kommt vom Fachunternehmen, wird nach VDI 4650 Blatt 1 ermittelt und in der Regel vor Inbetriebnahme geführt. Er entfällt unter anderem ab Baujahr 1996 und bei höchstens 55 °C Vorlauftemperatur.
§ 559f BGB
noch bis 31.12.2026
Verbrauchsausweis für gemischte Objekte

Ab 2027 ist der Energieausweis auf Grundlage des erfassten Verbrauchs nur noch für Gebäude vorgesehen, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Heißt für Sie: Objekte mit Laden, Büro oder Praxis brauchen danach den aufwendigeren Bedarfsausweis. Läuft ein Ausweis ohnehin bald aus, lohnt der Austausch noch in diesem Jahr.
§ 82 Absatz 1 GModG, gilt ab 01.01.2027
ab 01.01.2027
Ladepunkte im Gewerbeobjekt

Ein Ladepunkt je zehn Stellplätze, oder mindestens 50 % der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur. Bloße Leerrohre genügen ausdrücklich nicht.

Betroffen: Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen im Gebäude oder angrenzend. Für reine Wohngebäude gilt das nicht.
§ 10 GEIG
ab 01.01.2030
Sanierungspflicht für Gewerbeobjekte

Der Primärenergiebedarf darf ab 2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 2033 höchstens das 2,95-Fache eines Referenzgebäudes betragen.

Gilt als erfüllt bei Baujahr ab 1996, bei Nachweis des Niveaus der Wärmeschutzverordnung 1994, bei Wärmepumpe oder überwiegend Biomasse und bei Fernwärme.
§ 40 GModG, gilt ab 01.01.2027

Was wir daraus machen. Sie schicken uns die Objektliste mit Baujahr, Wohneinheiten und Heizungsalter. Wir markieren, welches Objekt unter welche Frist fällt, und schlagen die Reihenfolge vor: Wo eine Heizung ohnehin ausläuft, lohnt eine Stellungnahme statt einer Prüfung, und wo eine Sanierung ansteht, gehört der Förderantrag vor die Handwerkerverträge.

Und was wir nicht tun. Die Heizungsprüfung selbst führt eine fachkundige Person im Sinne des § 60a Absatz 3 GModG durch, in der Regel das Heizungsfachunternehmen oder der Schornsteinfeger. Wir liefern die Grundlagen dafür: raumweise Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich und die Bewertung, ob sich eine Optimierung überhaupt noch lohnt oder der Austausch die bessere Entscheidung ist.

Die Preise, ohne Rückfrage

Sechs Bereiche zum Aufklappen. Alle Beträge nach der WERK.E Preisliste, gültig ab 01.01.2026, inklusive Mehrwertsteuer. Wo die Förderung mitzahlt, steht links der Leistungspreis und rechts das, was tatsächlich bei der Eigentümerseite bleibt.

Erste Einschätzung und Stellungnahmen

ab 610 €

Der günstigste Einstieg, wenn die Eigentümer fragen „müssen wir da jetzt ran?“ und niemand die Antwort belegen kann. Ein Fachmann kommt, sieht sich das Objekt an und schreibt auf, was Sache ist. Preise gestaffelt nach der Objektgröße.

Leistung1 bis 10 WE11 bis 20 WE
Ortstermin mit KurzprotokollEin Energieberater begeht das Objekt und fasst den Ist-Zustand schriftlich zusammen: Gebäudehülle, Heizung, auffällige Schwachstellen und eine erste Reihenfolge für die nächsten Schritte. 610 € 795 €
Stellungnahme „Modernisierung Wärmeerzeuger“Inklusive Ortstermin. Welche Heizung passt zu diesem Gebäude, was kostet sie, was zahlt die Förderung dazu und welche Fristen gelten. Als Grundlage für den Beschluss formuliert. 950 € 1.050 €
Stellungnahme „Modernisierung Gebäudehülle“Inklusive Ortstermin. Dach, Fassade, Fenster und Kellerdecke: was zuerst sinnvoll ist, was es ungefähr kostet, was es spart und welche Förderung dafür infrage kommt. 950 € 1.050 €
Machbarkeitsstudie SolaranlageInklusive Ortstermin. Photovoltaik oder Solarthermie auf dem Gemeinschaftsdach, mit Ertrag, Wirtschaftlichkeit und der Frage, wer die Anlage betreibt und wer den Strom bekommt. 950 € 1.050 €
Ab 21 WohneinheitenGrößere Objekte und ganze Bestände kalkulieren wir objektbezogen, in der Regel innerhalb weniger Tage. auf Anfrage Angebot

Diese Leistungen sind keine geförderte Energieberatung, hier fließt kein Zuschuss. Wird daraus ein Sanierungsfahrplan oder ein Förderantrag, greift dort die 50-prozentige Förderung.

Energieausweis

ab 199 €

Der Klassiker in der Verwaltung: Bei Neuvermietung und Verkauf muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Inklusive Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik.

LeistungLeistungspreisDas zahlen Sie
VerbrauchsausweisZulässig ab 5 Wohneinheiten oder Baujahr nach 1980, auf Basis Ihrer Verbrauchsabrechnungen. 199 € 199 €ohne Zuschuss, wird nicht gefördert
BedarfsausweisVorgeschrieben bei bis zu 4 Wohneinheiten und Baujahr bis 1980, auf Basis einer Gebäudeaufnahme. 399 € 399 €ohne Zuschuss, wird nicht gefördert
Energieausweis zum SanierungsfahrplanMöglich, weil die Gebäudedaten für den iSFP ohnehin erhoben werden. 399 € einzeln 99 €Ersparnis 300 €, weil die Aufnahme schon läuft
Nichtwohngebäude bis 1.000 m²Für Gewerbeeinheiten und gemischt genutzte Objekte. Darüber nach Aufwand. 599 € 599 €ohne Zuschuss, wird nicht gefördert

Individueller Sanierungsfahrplan

ab 650 € Eigenanteil

Die Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung: Reihenfolge, Kosten und Einsparung Schritt für Schritt. Das BAFA übernimmt die Hälfte.

GebäudegrößeLeistungspreisDas zahlen Sie
1 bis 3 Wohneinheiten 1.300 € 650 €50 % übernimmt das BAFA
4 bis 8 Wohneinheiten 1.700 € 850 €50 % übernimmt das BAFA, ab 106 € je Wohneinheit
9 bis 15 Wohneinheiten 2.100 € 1.250 €50 % übernimmt das BAFA, ab 83 € je Wohneinheit
Ab 16 WohneinheitenGrößere Objekte kalkulieren wir objektbezogen, meist innerhalb weniger Tage. auf Anfrage Angebotebenfalls mit 50 % gefördert

Förderantrag für eine Einzelmaßnahme

ab 325 € Eigenanteil

Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Lüftung am Gemeinschaftseigentum. Wir prüfen die Handwerkerangebote, stellen den Antrag und führen ihn bis zur Auszahlung.

FallLeistungspreisDas zahlen Sie
Regelfall3 % der förderfähigen Kosten. Der feste Anteil wird mit der Antragstellung abgerechnet, der Rest erst, wenn die Förderung gesichert ist. 3 %, mind. 650 € 1,5 %mindestens 325 €, die Hälfte trägt die Förderung der Baubegleitung
Denkmal und erhaltenswerte BausubstanzDeckt den Mehraufwand ab: Abstimmung mit der Denkmalbehörde, angepasste Nachweisführung, Sonderlösungen wie Innendämmung mit Feuchtenachweis. 4,5 %, mind. 975 € 2,25 %mindestens 487,50 €, die Hälfte trägt die Förderung
Reiner HeizungstauschHier ist die Baubegleitung kein Fördertatbestand. Kombiniert mit einer Maßnahme an der Gebäudehülle greift die 50-prozentige Förderung wieder. 3 %, mind. 650 € 3 %mindestens 650 €, ohne Zuschuss auf unser Honorar

Effizienzhaus, das ganze Gebäude

ab 3.213,50 € Eigenanteil

Komplettpaket für die umfassende Sanierung: Nachweis nach DIN 18599, alle Anträge, Blower-Door-Test, Baubegleitung und Abnahme gegenüber der KfW. Der Preis gilt für jeden Effizienzhaus-Standard gleich.

GebäudegrößeLeistungspreisDas zahlen Sie
1 bis 2 Wohneinheiten 6.427 € 3.213,50 €50 % über die Baubegleitung gefördert
3 bis 6 Wohneinheiten 7.290 € 3.645 €50 % gefördert, ab 608 € je Wohneinheit
7 bis 12 Wohneinheiten 9.090 € 4.545 €50 % gefördert, ab 379 € je Wohneinheit
DenkmalZuschlag von 50 % auf die genannten Pauschalen. ab 9.640,50 € ab 4.820,25 €50 % über die Baubegleitung gefördert
Ab 13 WohneinheitenAufwand und Nachweisführung hängen stark vom Gebäude ab, deshalb kalkulieren wir objektbezogen. auf Anfrage AngebotBaubegleitung weiterhin mit 50 % gefördert

Nachweise, Berechnungen und Sonderleistungen

ab 175 € in geförderter Sanierung

Wenn Bauamt, Architekt oder Heizungsbauer eine Berechnung verlangt. Gehört sie zu einer geförderten Sanierung, läuft sie über die Baubegleitung und wird mit 50 % bezuschusst.

LeistungLeistungspreisIn geförderter Sanierung
WärmeschutznachweisFür Baugenehmigung und Baubeginnanzeige. 750 € 375 €50 % über die Baubegleitung
Raumweise HeizlastberechnungNach DIN EN 12831, Grundlage für Wärmepumpe und Heizkörper. 800 € 400 €50 %, auch als Zusatzleistung zum iSFP
BauteilnachweisEinzelnes Bauteil, Erstellung und Dokumentation. 350 € 175 €50 % über die Baubegleitung
Begleitung der SanierungKontrolle auf der Baustelle, Abnahme der Gewerke, Prüfung der Handwerkerrechnungen. In einem geförderten Vorhaben ist das Teil der Baubegleitung und in den Paketen oben schon enthalten. nach Aufwand enthaltenim Effizienzhaus-Paket und im Förderantrag
Leistungen nach AufwandModernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB mit Trennung von Instandhaltung und Modernisierung, Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, bauphysikalische Nachweise zu Innendämmung und Feuchteschutz. 107,10 € je Stunde nach AufwandAnfahrt über 50 km mit 1 € je Kilometer

Warum steht neben dem Preis ein zweiter Betrag? Der durchgestrichene Betrag ist kein Rabatt, sondern der Preis vor Förderung. Fachplanung und Baubegleitung werden in geförderten Sanierungen mit 50 % bezuschusst, der individuelle Sanierungsfahrplan ebenfalls. Rechts steht deshalb der Betrag, der nach Abzug des Zuschusses bei der Eigentümerseite bleibt.

Und wenn aus Gewerbe Wohnraum wird? Für Umnutzungen nach dem KfW-Programm 266 rechnen wir die Förderabwicklung mit 1 % der förderfähigen Kosten ab, mindestens 798 € netto, wenn zusätzlich ein Effizienzhaus-Nachweis beauftragt wird. Ohne Effizienzhaus sind es 3 %, mindestens 1.350 € netto. Die KfW bezuschusst solche Vorhaben mit 30 %, bis zu 30.000 € je neuer Wohnung.

Was kostet das für Ihren Bestand?

Leistung wählen, Objekte und Wohneinheiten einstellen. Sie sehen sofort die Summe für den gesamten Auftrag, den Betrag je Objekt und den Betrag je Wohneinheit, den Sie in der Versammlung nennen können.

Energieausweise für den Bestand

Wählen Sie die Leistung, die Sie gerade brauchen.

Welche Leistung?
Was kostet eine erste Einschätzung durch einen Energieberater?

Ein Ortstermin mit schriftlichem Kurzprotokoll kostet 610 € für Objekte mit 1 bis 10 Wohneinheiten und 795 € für Objekte mit 11 bis 20 Wohneinheiten. Das ist der übliche Einstieg, wenn noch offen ist, was überhaupt ansteht.

Soll daraus ein Papier werden, mit dem Sie in die Eigentümerversammlung gehen können, ist die Stellungnahme das Richtige: 950 € beziehungsweise 1.050 €, jeweils inklusive Ortstermin. Es gibt sie zur Modernisierung des Wärmeerzeugers, zur Gebäudehülle und als Machbarkeitsstudie für eine Solaranlage.

Welche Fristen gelten für Hausverwaltungen nach dem GModG?

Die wichtigste ist die Heizungsprüfung nach § 60b GModG. Betroffen ist eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurde, die keine Wärmepumpe ist und die in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird. Sie muss bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden. Alle drei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein, der Anwendungsbereich ist also enger, als er oft dargestellt wird.

Dazu kommt die Betriebsprüfung von Wärmepumpen nach § 60a GModG: nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, danach alle fünf Jahre. Sie gilt für Anlagen ab Inbetriebnahme 2024 in Gebäuden ab sechs Wohnungen und entfällt, wenn ein Wartungsvertrag besteht oder die Anlage fernüberwacht wird.

Dürfen wir die Kosten einer Wärmepumpe voll auf die Miete umlegen?

Nur mit Nachweis. Seit dem 29. Juli 2026 gilt § 559f BGB: Die volle Modernisierungsumlage setzt voraus, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mindestens 2,5 beträgt und das nachgewiesen ist. Ohne Nachweis dürfen nur 50 % der aufgewendeten Kosten angesetzt werden.

Der Nachweis kommt von einem Fachunternehmen, wird nach VDI 4650 Blatt 1 ermittelt und in der Regel vor Inbetriebnahme geführt, nicht aus Betriebswerten. Er ist unter anderem entbehrlich, wenn das Gebäude nach 1996 errichtet wurde oder mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur beheizt werden kann. Wer die Umlage plant, sollte das vor der Vergabe klären, nachträglich lässt es sich kaum heilen.

Bis wann ist für ein gemischt genutztes Haus noch ein Verbrauchsausweis möglich?

Bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Energieausweis auf Grundlage des erfassten Verbrauchs nach § 82 GModG nur noch für Gebäude vorgesehen, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Für Objekte mit Laden, Büro oder Praxis im Erdgeschoss bleibt danach der aufwendigere Bedarfsausweis. Wenn bei solchen Objekten ohnehin ein Ausweis ausläuft, ist es günstiger, ihn noch in diesem Jahr zu erneuern.

Was kostet ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus?

Ab fünf Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis zulässig, er kostet 199 €. Darunter, und bei Baujahr bis 1980, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, er kostet 399 €. Beide Preise verstehen sich inklusive Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik.

Erstellen wir für dasselbe Gebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan, kostet der Energieausweis nur 99 €, weil wir die Gebäudedaten dann ohnehin erheben.

Kann eine Eigentümergemeinschaft den Sanierungsfahrplan fördern lassen?

Ja, der iSFP wird mit 50 % bezuschusst. Für ein Gebäude mit 9 bis 15 Wohneinheiten bleiben 1.250 € bei der Gemeinschaft, bei 12 Wohneinheiten sind das rund 104 € je Wohneinheit.

Ein Punkt, an dem es in der Praxis oft klemmt: Die Rechnung darf ausschließlich vom Antragsteller bezahlt werden, also von der Eigentümergemeinschaft beziehungsweise vom Eigentümer. Zahlt jemand anderes, kann das BAFA nicht auszahlen.

Wer stellt bei einer WEG den Förderantrag?

Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Wohnungseigentümergemeinschaft antragsberechtigt, vertreten durch die Verwaltung. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung, die Kommunikation mit KfW und BAFA, die Fristenüberwachung und am Ende den Verwendungsnachweis.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Beginn zählt bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, nicht erst der erste Spatenstich. Wer den Handwerkervertrag vorher unterschreibt, verliert die Förderung.

Wird unser Honorar gefördert?

In den meisten Fällen ja. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % bezuschusst, beim Effizienzhaus ebenso wie bei Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik. Der Sanierungsfahrplan wird ebenfalls mit 50 % gefördert.

Eine Ausnahme ist der reine Heizungstausch. Dort ist die Baubegleitung kein Fördertatbestand, das Honorar trägt die Eigentümerseite selbst. Wird die Heizung mit einer Maßnahme an der Gebäudehülle kombiniert, greift die 50-prozentige Förderung wieder.

Lassen sich die Sanierungskosten auf die Miete umlegen?

Modernisierungskosten können nach § 559 BGB anteilig auf die Jahresmiete umgelegt werden. Voraussetzung ist eine saubere Trennung zwischen Instandhaltung und Modernisierung, denn nur der Modernisierungsanteil ist umlagefähig. Erhaltene Fördermittel sind vorher abzuziehen, das regelt § 559a BGB.

Wir liefern diese Kostentrennung je Gewerk und darauf aufbauend die Modernisierungsankündigung und die Erhöhungserklärung. Diese Leistung rechnen wir nach Aufwand ab.

Rechnen Sie mehrere Objekte gemeinsam ab?

Die Preise gelten je Objekt, weil jedes Gebäude eine eigene Aufnahme, einen eigenen Nachweis und einen eigenen Antrag braucht. Ein Sammelrabatt wäre an dieser Stelle unehrlich.

Was wir bündeln, ist der Aufwand drumherum: Ortstermine, Datenerhebung, Abstimmung und Berichtswege. Bei mehreren Objekten in einem Auftrag machen wir Ihnen deshalb ein Angebot über den gesamten Auftrag.

Sind diese Preise verbindlich?

Es sind die Festpreise unserer Preisliste 2026, also ein belastbarer Rahmen und keine grobe Schätzung. Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach einem kurzen Gespräch über Ihre Objekte, kostenlos und ohne Verpflichtung.

Objektbezogen kalkuliert wird ab 13 Wohneinheiten beim Effizienzhaus und ab 16 Wohneinheiten beim Sanierungsfahrplan. Auch das geht schnell, in der Regel innerhalb weniger Tage.

Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot?

Objektadresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Wohnfläche, Art und Baujahr der Heizung sowie die gewünschte Leistung. Hilfreich, aber nicht zwingend: die letzte Heizkostenabrechnung, ein vorhandener Energieausweis, Grundrisse und die Baubeschreibung.

Am schnellsten geht es über den Objekt-Steckbrief auf dieser Seite. Für einen ganzen Bestand genügt auch eine Objektliste als Tabelle, dann kalkulieren wir den gesamten Auftrag.

Schicken Sie uns Ihre Objektliste.

Wir sagen Ihnen, was je Objekt ansteht, was es kostet und was davon die Förderung trägt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

0 €Ihr Anteil für den Bestand
Anfragen
GEWERBE

Energieberatung für Hausverwaltungen

Wir unterstützen Verwaltungen bei der energetischen Optimierung von Wohn- und Gewerbeeinheiten – inklusive Fördermittelcheck, Maßnahmenempfehlung und strukturierter Einordnung der nächsten Schritte.

GEWERBE

Energieberatungen für Hausverwaltungen

Wir unterstützen Verwaltungen bei der energetischen Optimierung von Wohn- und Gewerbeeinheiten – inklusive Fördermittelcheck, Maßnahmenempfehlung und strukturierter Einordnung der nächsten Schritte.

Wann werden energetische Fragen für Verwaltungen besonders relevant?

Energetische Themen werden für Haus- und Immobilienverwaltungen meist dann konkret, wenn Instandhaltungen, Modernisierungen oder Eigentümerentscheidungen anstehen. Auch hohe Energiekosten, veraltete Gebäudetechnik oder geplanter Sanierungsbedarf an Dach, Fassade, Fenstern oder Heizung machen oft eine fachliche Einordnung sinnvoll.

Typische Anlässe sind zum Beispiel:

  • anstehende Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
  • Eigentümerversammlungen und Beschlussvorlagen
  • Fragen zu Energieausweisen oder gesetzlichen Anforderungen
  • Förderthemen vor geplanten Maßnahmen
  • die strategische Einordnung einzelner Gebäude oder ganzer Bestände


Oft geht es zunächst nicht um eine einzelne Maßnahme, sondern um die Frage, welche Schritte wirklich sinnvoll sind, was sich langfristig lohnt und wie sich Maßnahmen wirtschaftlich und organisatorisch gut vorbereiten lassen.

Typische Themen für Hausverwaltungen und Immobilienverwaltungen

Je nach Objekt und Verwaltungsstruktur unterscheiden sich die Fragestellungen. Wiederkehrend sind vor allem diese Themen.

Geplante Maßnahmen an Gebäudehülle, Fenstern, Heizung oder Dämmung fachlich einordnen und sinnvoll vorbereiten.

Passende Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude rechtzeitig erstellen oder aktualisieren.

Gesetzliche Anforderungen bei Sanierungen, Modernisierungen oder baulichen Änderungen verständlich bewerten.

Mögliche Zuschüsse und Programme frühzeitig mit Maßnahme, Gebäudetyp und Zeitplan abgleichen.

Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringen und technische Zusammenhänge früh mitdenken.

Ergebnisse so aufbereiten, dass sie für Beiräte, Eigentümergemeinschaften und Beschlussfassungen nutzbar sind.

Oft geht es zunächst nicht um eine einzelne Maßnahme, sondern um die Frage, welche Schritte sinnvoll sind und wie sich diese wirtschaftlich und organisatorisch gut vorbereiten lassen.

Energieberatung, iSFP und Fördermittel sinnvoll verbinden

Für Hausverwaltungen reicht es oft nicht aus, einzelne Maßnahmen isoliert zu betrachten. Sinnvoll ist ein Vorgehen, das die energetische Ausgangssituation, mögliche Sanierungsschritte und passende Fördermöglichkeiten von Anfang an zusammenführt.

1. Energieberatung

Am Anfang steht die fachliche Einordnung des Gebäudes oder Bestands. Dabei wird sichtbar, welche energetischen Schwachstellen bestehen, welche Themen prioritär sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

2. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Darauf aufbauend lassen sich Maßnahmen strukturiert entwickeln und in eine nachvollziehbare Reihenfolge bringen. Ein individueller Sanierungsfahrplan schafft dafür eine belastbare Grundlage und erleichtert die Vorbereitung von Entscheidungen.

3. Fördermittelcheck

Ergänzend sollte früh geprüft werden, welche Förderprogramme grundsätzlich in Betracht kommen und was bei Fristen, Antragstellung und Beschlüssen zu beachten ist. So lassen sich Planung und Förderung besser aufeinander abstimmen.

Gerade für Eigentümergemeinschaften entsteht so eine deutlich bessere Grundlage für Beschlüsse, weitere Planungen und die Abstimmung der nächsten Schritte.

Welche Förderungen für Hausverwaltungen relevant sein können

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Beratung & Sanierungsfahrplan

  • Geförderte Energieberatung für Wohngebäude kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein
  • Ein individueller Sanierungsfahrplan schafft eine strukturierte Entscheidungsgrundlage
  • Bei passenden Maßnahmen kann der iSFP zusätzliche Vorteile in der späteren Förderung eröffnen
  • Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine frühe Einordnung besonders sinnvoll

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Umsetzung geplanter Maßnahmen

  • Förderfähig können z. B. Maßnahmen an Gebäudehülle, Heizung oder Anlagentechnik sein
  • Je nach Vorhaben kommen BAFA- und KfW-Förderungen in Betracht
  • Viele Programme müssen vor Vorhabenbeginn beantragt werden
  • Die Förderfähigkeit hängt immer von Maßnahme, Gebäudetyp und Ausgangslage ab

Fördermittel spielen bei energetischen Maßnahmen im Bestand häufig eine wichtige Rolle. Je nach Gebäude, Maßnahme und Ausgangslage kommen unterschiedliche Programme in Betracht – sowohl für die Beratung als auch für die spätere Umsetzung. Je nach Vorhaben unterstützen wir nicht nur bei der Einordnung passender Programme, sondern auch bei Antragstellung und weiterer Förderabwicklung.

Nachweise, Energieausweise und gesetzliche Anforderungen frühzeitig einordnen

Im Verwaltungsalltag werden energetische Unterlagen meist erst dann relevant, wenn ein konkreter Anlass vorliegt – zum Beispiel bei Vermietung, Verkauf, Sanierung oder Modernisierung. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Gebäudetyp, vom geplanten Vorhaben und von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Energieausweis

Relevant unter anderem bei Neubau, Eigentümerwechsel sowie bei Vermietung, Verpachtung oder Leasing. Je nach Gebäude und Anlass kann ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis relevant sein.

GEG-Nachweis

Wichtig, wenn bei Sanierungen oder baulichen Änderungen energetische Anforderungen nach dem Gebäudeenergie
gesetz nachgewiesen werden müssen.

Weitere Unterlagen

Je nach Objekt können ergänzende Berechnungen, technische Nachweise oder weitere Dokumentationen erforderlich sein.

Wir unterstützen Haus- und Immobilienverwaltungen dabei, Anforderungen verständlich einzuordnen, Pflichten frühzeitig zu erkennen und passende Unterlagen strukturiert vorzubereiten.

Warum eine fachliche Einordnung für Verwaltungen hilfreich ist

Gerade im Verwaltungsalltag ist entscheidend, energetische Themen nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und wirtschaftlich richtig einzuordnen.

So profitieren Verwaltungen in der Praxis

WERK.E für Haus- und Immobilienverwaltungen

Wir begleiten Haus- und Immobilienverwaltungen mit einem zertifizierten Team aus Ingenieur:innen und Energieeffizienz-Expert:innen bei der energetischen Entwicklung von Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Energieberatung und Sanierungsberatung
  • individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
  • Fördermittelberatung inklusive Beantragung und Abwicklung
  • Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Einordnung der Anforderungen aus dem GEG
  • Präsentation von Ergebnissen in der Wohnungseigentümerversammlung


Damit erhalten Verwaltungen nicht nur fachliche Empfehlungen, sondern auch konkrete Unterstützung bei Kommunikation, Förderung und Umsetzungsvorbereitung.

Häufige Fragen zu Hausverwaltungen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Hausverwaltungen.

Sie haben eine andere Frage? Wir klären sie gern im Erstgespräch.

Besonders dann, wenn Modernisierungen, Instandhaltungen oder Eigentümerentscheidungen anstehen und unklar ist, welche Maßnahmen technisch, wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll vorbereitet werden sollten.

Je nach Gebäude und Vorhaben können Energieausweise, GEG-Nachweise sowie weitere technische Berechnungen und Dokumentationen eine Rolle spielen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt auf, welche Maßnahmen für das Gebäude sinnvoll sind, wie sie aufeinander aufbauen und welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können.

Weil Förderfähigkeit oft von Maßnahme, Gebäudetyp und Zeitpunkt der Antragstellung abhängt. Wer Förderfragen früh klärt, kann Maßnahmen besser strukturieren und Zuschüsse gezielter nutzen.

Beides ist möglich. Gerade bei Verwaltungen geht es häufig nicht nur um ein einzelnes Objekt, sondern um die Einordnung mehrerer Gebäude oder Teilbestände.

Ja. Wir präsentieren Ergebnisse und Sanierungsfahrpläne bei Bedarf auch in der Wohnungseigentümerversammlung und unterstützen bei der Einordnung der nächsten Schritte.

Wir unterstützen Sie dabei, Anforderungen, Unterlagen, mögliche Maßnahmen und sinnvolle nächste Schritte fachlich zu klären. Dabei erhalten Sie nicht nur eine technische Einordnung, sondern auch Unterstützung bei Fördermitteln, Sanierungsstrategie und der Vorbereitung von Entscheidungen im Verwaltungsalltag.

Ob Sanierung, Neubau, Energieausweis oder Fördermittelprüfung: Im ersten Gespräch klären wir, worum es bei Ihrem Vorhaben geht, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie WERK.E Sie unterstützen kann.

Kostenfreies Erstgespräch. Klare Einschätzung. Ohne Verpflichtung.

Sie möchten Ihr Vorhaben in Paderborn besprechen?

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und besprechen Ihr Vorhaben persönlich, verständlich und ohne Verpflichtung.

Hinweis auf Wissensseite