Detaillierte Berechnung von Wärmebrücken

Optimierung der Energiebilanz durch detaillierten Wärmebrücken-Nachweis

Wer sich anstatt der pauschalen Zuschläge für Wärmebrücken für den detaillierten Einzelnachweis entscheidet, kann den berechneten Energiebedarf deutlich senken. Nicht nur die KfW-Effizienzhausklasse kann häufig verbessert werden, regelmäßig können auch Kosten für Dämmstoff gespart werden. In der Regel lohnt sich der Aufwand sogar bei Einfamilienhäusern, da der Gleichwertigkeitsnachweis für Beiblatt 2-Konstruktionen ähnlich aufwendig ist.

Der detaillierte Wärmebrückennachweis ist oft mit einem erheblichen Planungs- und Berechnungsaufwand verbunden. Lohnt sich aber trotzdem!

Sollten Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen und Antworten zur Wärmebrücken­berechnung

Wozu die detaillierte Wärmebrücken­berechnung?

Damit können die pauschalen Wärmebrückenzuschläge erheblich reduziert werden. Die detaillierte Berechnung führt erfahrungsgemäß zu Wärmebrücken-Zuschlägen, die nur zwischen 0,00 und 0,02 W/(m²K) liegen.

Welche Wärmebrücken müssen beim detaillierten Nachweis berechnet werden?

Es sind nach DIN V 4108-6:

  • Gebäudekanten
  • bei Fenster und Türen die umlaufenden Bauteilanschlüsse
  • Wand- und Deckeneinbindungen
  • Deckenauflager
  • wärmetechnisch entkoppelte Balkonplatten

Was kostet die detaillierte Wärmebrücken­berechnung?

Das hängt von der Anzahl der Wärmebrücken ab. Ein größeres Gebäude besitzt nicht zwangsläufig mehr Wärmebrücken als ein kleineres, da sich Wärmebrücken häufig wiederholen. Deshalb ist der finanzielle Vorteil durch die detaillierte Berechnung bei einem Mehrfamilienhaus meist höher als bei einem Einfamilienhaus.

Je Wärmebrücke berechnen wir 80€ inkl. MwSt.

Zur Erstellung des detaillierten Wärmebrückennachweises benötigen wir die Pläne im PDF, DWG oder BIMx Format. Wir begleiten Sie aber auch gerne von Anfang an bei der Planung.

Wann müssen Wärmebrücken detailliert nachgewiesen werden?

Wenn ein relevantes Wärmebrückendetail in Wärmebrückenkatalogen nicht geführt bzw. in der DIN 4108-2 nicht enthalten ist, d.h. ein Gleichwertigkeitsnachweis nicht erbracht werden kann. Oder wenn im Fall der Inanspruchnahme von Fördermitteln, ein detaillierter Nachweis gefordert wird.

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