BEG-Förderrechner 2026Ihr Zuschuss.
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Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Richtlinien. Rechnen Sie hier aus, was für Heizungstausch, Dämmung oder die Sanierung zum Effizienzhaus in Ihrem Gebäude drin ist.
Rechenstand: Förderrichtlinien vom 20.07.2026, in Kraft ab 21.07.2026Heizungstausch
Der Umstieg auf eine erneuerbare Heizung wird als Zuschuss über die KfW gefördert. Selbstnutzer bekommen zusätzlich Boni.
Dämmung und Anlagentechnik
Einzelmaßnahmen an Hülle und Technik werden als Zuschuss über das BAFA gefördert. Ein Sanierungsfahrplan hebt die Höchstgrenzen.
Effizienzhaus-Sanierung
Die Komplettsanierung läuft über einen zinsverbilligten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Boni sind kumulierbar.
Die BEG-Förderung 2026 im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für die energetische Sanierung in Deutschland. Zum 21. Juli 2026 sind neue Förderrichtlinien in Kraft getreten, die bis Ende 2030 gelten. Sie bringen einen höheren Einkommens-Bonus beim Heizungstausch, einen neuen Familienzuschlag, eine planmäßige Absenkung von Höchstgrenzen und Boni sowie eine neue Systematik beim iSFP-Bonus. Dieser Förderrechner bildet die neuen Konditionen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab.
Heizungstausch: Grundförderung und Boni
Der Umstieg auf eine erneuerbare Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz) wird mit einer Grundförderung von 30 % bezuschusst. Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich für ihre selbstgenutzte Wohneinheit den Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten (bei Antrag bis 31.01.2027, danach absinkend) für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen. Der Einkommens-Bonus beträgt je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 40 Prozentpunkte (bis 30.000 €), 30 Prozentpunkte (bis 40.000 €) oder 10 Prozentpunkte (bis 50.000 €). Neu ist der Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € reduziert. In Summe sind maximal 70 % Fördersatz möglich, bei 40 Prozentpunkten Einkommens-Bonus maximal 80 %.
Ab Anfang 2027 ist eine Neuerung für Wärmepumpen angekündigt: Die Grundförderung soll auf 15 % sinken, während Wärmepumpen mit Ursprung in der EU einen Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten erhalten. Für EU-Geräte bleibt es damit effektiv bei 30 %.
Degression: Warten kostet Förderung
Die neuen Richtlinien senken die Konditionen planmäßig ab. Beides sinkt halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August: die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch (erste Wohneinheit) um je 750 €, der Klimageschwindigkeits-Bonus um je 4 Prozentpunkte.
| Antragszeitraum | Höchstgrenze förderfähige Kosten | Klimageschwindigkeits-Bonus |
|---|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 | 28.000 € | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 27.250 € | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 26.500 € | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 25.750 € | 4 % |
| 01.08.2028 bis 31.01.2029 | 25.000 € | entfällt |
| weitere Halbjahresschritte bis Mitte 2030 | je 750 € weniger | entfällt |
| ab 01.08.2030 | 22.000 € | entfällt |
Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben jeweils 15.000 € förderfähig, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 €. Bei Nichtwohngebäuden gelten 28.000 € bis 150 m² Nettoraumfläche, darüber gestaffelt 197 €, 118 € und 79 € je Quadratmeter (Stand bis 31.01.2027, ebenfalls degressiv).
Dämmung, Fenster und Anlagentechnik: der neue iSFP-Bonus
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz) und an der Anlagentechnik werden mit 15 % bezuschusst, die Heizungsoptimierung ebenfalls mit 15 % (in Gebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten). Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt (15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten). Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), verdoppelt sich die Höchstgrenze auf 60.000 € (30.000 € bzw. 15.000 €). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nach der neuen Systematik für die förderfähigen Kosten oberhalb der Basis-Höchstgrenze und setzt ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 € brutto voraus. Ein aktueller iSFP ist damit der Schlüssel zu größeren Sanierungsbudgets. Für Worst Performing Buildings ist ab Anfang 2027 zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten auf Dämmmaßnahmen vorgesehen.
Effizienzhaus-Sanierung: Kredit mit Tilgungszuschuss
Wer sein Gebäude in einem Zug auf Effizienzhaus-Niveau saniert, erhält einen zinsverbilligten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Seit dem 21.07.2026 setzen alle Stufen 65 % erneuerbare Wärme voraus (EE-Stufen). Es gelten: 10 % Tilgungszuschuss für das Effizienzhaus 40 EE, je 5 % für das Effizienzhaus 55 EE und das Effizienzhaus Denkmal EE. Die Stufen 70 EE und 85 EE werden über die Zinsverbilligung gefördert. Kumulierbare Boni erhöhen den Tilgungszuschuss: 10 Prozentpunkte für Worst Performing Buildings (Stufen 40, 55 und 70), 15 Prozentpunkte für serielles Sanieren (40 und 55, bei 70 EE: 5) und 5 Prozentpunkte für die Nachhaltigkeits-Klasse. Beim Effizienzhaus 55 EE sind so bis zu 35 % Tilgungszuschuss auf bis zu 150.000 € Kreditbetrag je Wohneinheit erreichbar.
Fachplanung und Baubegleitung: 50 % gefördert
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sowie bei der Effizienzhaus-Sanierung mit 50 % gefördert. Bei den Einzelmaßnahmen sind dafür bis zu 5.000 € (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 2.000 € je Wohneinheit (höchstens 20.000 €) förderfähig, bei der Effizienzhaus-Sanierung bis zu 10.000 € bzw. 4.000 € je Wohneinheit (höchstens 40.000 €). Beim reinen Heizungstausch ist die Baubegleitung kein eigener Fördertatbestand. Die Hälfte der Kosten für Nachweise und Qualitätssicherung trägt in den übrigen Bereichen die Förderung. Genau diese Leistungen erbringt WERK.E als gelistetes Energieeffizienz-Expertenbüro.
Häufige Fragen zur BEG-Förderung 2026
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe ab dem 21.07.2026?
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeits-Bonus (16 Prozentpunkte bei Antrag bis 31.01.2027) und den Einkommens-Bonus (10, 30 oder 40 Prozentpunkte je nach Haushaltseinkommen) erhalten. Maximal sind 70 % Zuschuss möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € sogar 80 %. Beim Einfamilienhaus sind die förderfähigen Kosten zunächst auf 28.000 € begrenzt; der maximale Zuschuss liegt damit bei 19.600 € bzw. 22.400 €.
Welche alten Heizungen bringen den Klimageschwindigkeits-Bonus?
Den Bonus gibt es für den Austausch funktionstüchtiger Ölheizungen, Kohleheizungen, Gasetagenheizungen und Nachtspeicherheizungen ohne Altersgrenze sowie für Gaszentralheizungen und Biomasseheizungen, die bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb sind. Voraussetzung ist die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altanlage; nach dem Tausch darf die Wohneinheit nicht mehr fossil versorgt werden.
Sinkt die Förderung, wenn ich mit dem Antrag warte?
Ja, planmäßig alle sechs Monate: Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beim Heizungstausch sinkt jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 € (von 28.000 € auf 22.000 € ab August 2030), der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte, bis er ab August 2028 ganz entfällt. Wer den Antrag bis zum 31.01.2027 stellt, sichert sich die besten Konditionen.
Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) nach der Reform?
Der iSFP verdoppelt bei Dämmung, Fenstern, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, beim Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 €. Auf die Kosten oberhalb der Basisgrenze gibt es 5 Prozentpunkte Bonus. Neu ist die Bedingung eines förderfähigen Investitionsvolumens von mindestens 30.000 € brutto; für den Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus. Der iSFP muss bereits bei Antragstellung vorliegen. WERK.E erstellt Ihren iSFP und plant die Maßnahmen so, dass die Boni greifen.
Was ist ein Worst Performing Building (WPB)?
Ein Worst Performing Building gehört zu den energetisch schlechtesten Gebäuden in Deutschland. Als Nachweis gelten ein Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²·a), ein Bedarfsausweis der Klasse H oder unter bestimmten Bedingungen das Baujahr bis 1957 in weitgehend unsaniertem Zustand. Bei der Effizienzhaus-Sanierung bringt der WPB-Bonus 10 zusätzliche Prozentpunkte Tilgungszuschuss, bei Dämmmaßnahmen ist ab Anfang 2027 ein Bonus von 5 Prozentpunkten vorgesehen. Ob Ihr Gebäude als WPB gilt, prüfen wir im Rahmen der Energieberatung.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss für ein Effizienzhaus 2026?
Bei der Komplettsanierung mit KfW-Kredit gilt seit dem 21.07.2026: Effizienzhaus 40 EE erhält 10 % Tilgungszuschuss, Effizienzhaus 55 EE und Effizienzhaus Denkmal EE erhalten 5 %. Die Stufen 70 EE und 85 EE werden über den zinsverbilligten Kredit gefördert. Boni sind kumulierbar: 10 Prozentpunkte für Worst Performing Buildings (bei 40, 55 und 70 EE), bis zu 15 Prozentpunkte für serielles Sanieren und 5 Prozentpunkte für die Nachhaltigkeits-Klasse. Förderfähig sind bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
Kann ich die Heizungsförderung mit der Förderung für Dämmung kombinieren?
Ja. Heizungstausch und weitere Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch sind getrennte Fördertatbestände mit eigenen Höchstgrenzen und können im selben Gebäude kombiniert werden. Nicht kombinierbar ist die Einzelmaßnahmen-Förderung mit der Effizienzhaus-Kreditförderung für dieselben Kosten. Welche Reihenfolge und welches Programm im Einzelfall mehr bringt, prüfen wir bei WERK.E im Rahmen der Fördermittelberatung.
Wann lohnt sich die Effizienzhaus-Sanierung statt einzelner Maßnahmen?
Wenn ohnehin mehrere Gewerke anstehen (Hülle plus Heizung plus Fenster), kann die systemische Sanierung mit KfW-Kredit die bessere Wahl sein: bis zu 150.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit, Tilgungszuschuss bis 35 % (55 EE mit allen Boni) und Zinsverbilligung. Einzelmaßnahmen sind dagegen flexibler und als Zuschuss ohne Kredit erhältlich. Wir rechnen beide Wege gegeneinander und empfehlen die wirtschaftlichste Reihenfolge.
Gilt die Förderung auch für vermietete Gebäude und Unternehmen?
Ja. Die Grundförderung von 30 % beim Heizungstausch und 15 % bei Hülle und Technik gilt auch für Vermieter, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Unternehmen. Nur Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Höchstgrenzen nach Nettoraumfläche; der Rechner bildet sie ab.
Muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden?
Ja. Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegen. Für Dämmung, Anlagentechnik und alle Anträge mit iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. WERK.E übernimmt Antrag, technische Projektbeschreibung und Verwendungsnachweis aus einer Hand.
Wie genau ist dieser Rechner?
Der Rechner setzt die Fördersätze, Boni, Höchstgrenzen und Degressionsstufen der Förderrichtlinien vom 20.07.2026 (in Kraft ab 21.07.2026) um und wurde gegen die Richtlinientexte geprüft. Er bleibt eine unverbindliche Modellrechnung: Sonderfälle wie Wohnungseigentümergemeinschaften mit mehreren Selbstnutzern, Ersatz erneuerbarer Altanlagen, Contracting oder die Kumulierung mit Landesprogrammen bilden wir bewusst nicht pauschal ab, sondern rechnen sie im Rahmen der Beratung individuell.
Vom Rechenergebnis zum bewilligten Antrag.
WERK.E ist ein Ingenieurbüro mit mehr als 50 Mitarbeitenden aus Paderborn, gelistet als Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes. Wir erstellen Sanierungsfahrpläne, führen die Nachweise, stellen die Anträge und begleiten die Umsetzung, für private Eigentümer, Wohnungswirtschaft und Unternehmen.
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