Unser Abkürzungsverzeichnis für Immobilienanzeigen

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Immobilieninseraten müssen Angaben aus dem Energieausweis enthalten.
Dies regelt der § 16a der EnEV 2014

 

Dies sind:

• Art des Ausweises (bedarfs- oder verbrauchsbasiert)
• Baujahr des Gebäudes
• Energieeffizienzklasse
• Endenergieverbrauch/-bedarf (je nach Art des Ausweises)
• primärer Heizträger

 

Wenn für das Inserat nicht viel platz ist z.B. auf A4 Anzeige Aushängen sind Abkürzungen sinnvoll auch
bei Zeitungsinseraten kann dies notwendig sein, wenn hier pro Zeichen abgerechnet wird.

Um zusätzliche kosten zu vermeiden und Aushänge nicht unnötig zu überfüllen wurde durch uns Abkürzungsverzeichnis erstellt.

Es gibt keine offiziell Rechtsgültigen Abkürzungen, alle hier vorgeschlagenen Abkürzungen sind auf eigenes Risiko zu verwenden.

 

 

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