Sonderabschreibung Effizienzhaus Standards EH40/QNG 2023

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Die Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG soll ab dem 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit von vier Jahren bis 2026 verlängert werden. Die Abschreibungshöhe soll bis 5,0 Prozent pro Jahr betragen. Die Obergrenze der Herstellungskosten beträgt 4.800 Euro pro Quadratmeter. Voraussetzung ist, dass die energetischen Standards EH40/QNG erfüllt werden.

 

Das Nachweisen dieser Standards erfolgt über eine Energiebedarfsberechnung bzw. einem Nachhaltigkeitszertifikat.

 

Die Sonderabschreibung macht den Bau neuer Effizienter und Nachhaltiger (Miets)Wohnungen sehr attraktiv, wir Beratern gerne zu den technischen Anforderungen der Gebäude.

 

Wie hoch die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind, ist für die Prüfung der Baukostenobergrenze und zur weiteren Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage von Bedeutung. Einzubeziehen sind in die abschreibungsfähigen Kosten alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Gebäude bzw. eine Wohnung zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (soweit sie dem Gebäude bzw. der Wohnung einzeln zugerechnet werden können).

Einzubeziehen sind ferner die Anschaffungsnebenkosten (z.B. Maklergebühr, Provisionen, Notarkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten, Vermessungskosten, Gutachterkosten und Erschließungskosten) und nachträgliche Anschaffungskosten.

 

Zu Details der EstG berät Sie gerne Ihr Steuerberater zu den baulichen Anforderungen gerne WERK.E