Neu im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) wurde eine Pflicht zur Energieberatung verankert.

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Diese greift immer dann, wenn in einem Ein- oder Zweifamilienhaus größere Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

Kosten kommen für diese obligatorische Beratungsgespräch auf Eigentümer nicht zu, wenn die Sanierung durch eines unserer Partnerunternehmen geschieht.

Die kostenlose Energieberatung ist hoch individuell und wird von einem unserer Experten/innen durchgeführt und informiert Sie über Fördermittel und Einsparmöglichkeiten. Denn gefördert werden neben großen Sanierungen auch die Modernisierung einzelner Bauteilen wie dem Austausch der Fenster oder der Haustür, unter Umständen auch die Investition in eine neue Heizungsanlage.

Festgeschrieben ist die Pflicht zur Energieberatung in §48 das ausführende Unternehmen ist sogar verpflichtet auf diese Beratung hinzuweisen:
„Wer geschäftsmäßig an oder in einem Gebäude Arbeiten im Sinne des Satzes 3 für den Eigentümer durchführen will, hat bei Abgabe eines Angebots auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen.“

Ausreichend zur Pflichterfüllung ist z.B. folgender Satz:
Im Zusammenhang mit dieser Sanierung können Sie den kostenlosen Energieberatungsservice nutzen, die Experten/innen der Firma WERK.E Energie-Effizienz-Beratung erreichen Sie unter der 05251 402929 oder unter www.werk-e.de