2 Wege Ihre Förderung zu erhalten: Mit oder ohne individuellen Sanierungsfahrplan – was sind die Vorteile?

Teilen mit:

Individueller Sanierungsfahrplan Förderung und Kosten

Wer heute sein Gebäude energetisch sanieren möchte, steht vor vielen Fragen: Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Wo fängt man an? Und wie kann man dabei möglichst viele Fördermittel nutzen? Genau hier setzt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) an. Er bietet Eigentümer:innen eine strukturierte, verständliche Übersicht über sinnvolle Sanierungsschritte – abgestimmt auf das jeweilige Gebäude. Doch der individuelle Sanierungsfahrplan kann noch mehr: Wer ihn nutzt, profitiert nicht nur von einem klaren Fahrplan, sondern auch von attraktiven Fördervorteilen.  

Im Folgenden zeigen wir Ihnen Schritt-für-Schritt, welche Daten und Unterlagen Sie uns zukommen lassen müssen und welche Aufgaben wir für Sie übernehmen, damit Sie anschließend Ihre gewünschte Förderung erhalten, ob mit oder ohne individuelle Sanierungsfahrplan. 

Die Antragstellung mit individuelle Sanierungsfahrplan: 

Vor-Ort-Termin: Wir beraten Sie persönlich und direkt an Ihrem Gebäude. Egal, ob Sie schon konkrete Fragen haben oder sich erst einmal orientieren möchten – wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und schauen uns die Gegebenheiten und die Bausubstanz Ihres Gebäudes gemeinsam mit Ihnen an.

Ausstellung Vollmacht: Sie senden uns die unterschriebene Vollmacht für den individuellen Sanierungsfahrplan zu. Die Vorlage erhalten Sie selbstverständlich vorab von uns.

Beantragung individueller Sanierungsfahrplan: Wir beantragen den individuellen Sanierungsfahrplan beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sobald wir die Genehmigung vom BAFA haben, erstellen und verschicken wir Ihren individuellen Sanierungsfahrplan mit der dazugehörigen Umsetzungshilfe.

Ihr Individueller Sanierungsfahrplan: Sie erhalten Ihren individuellen Sanierungsfahrplan inkl. Rechnung, einer Erklärung nach Durchführung und die Erforderlichen Angaben

    • Bei 1-3 Wohneinheiten = 1300€ 
    • Bei 4-10 Wohneinheiten = 1700€ 

Erklärung nach Durchführung: Sie unterzeichnen die Erklärung nach Durchführung sowie die Erforderlichen Angaben und lassen uns die Dokumente zukommen. Wichtig: Angabe Ihrer IBAN, Steuer ID und Ihres Geburtsdatums zwingend notwendig! 

Übermittlung Zahlungsbeleg: Sobald Sie die Rechnungen beglichen haben, übermitteln wir einen Zahlungsbeleg und die Erklärung nach Durchführung an das BAFA zur weiteren Bearbeitung.

Ihre Rückerstattung: Sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist und die unterschriebene Erklärung nach Durchführung vorliegt, erstattet Ihnen das BAFA 50 % der Kosten direkt auf Ihr Konto – in der Regel innerhalb von 20 Werktagen (abhängig von der Bearbeitungszeit der Behörde). Umso schneller wir die Unterlagen erhalten, umso schneller können wir Ihre Unterlagen weiterleiten und Sie dürfen sich über Ihre Förderung freuen! 

Vollmacht BEG: Sie senden uns die unterschriebene BEG-Vollmacht sowie die Angebote der Fachunternehmen zu. 

BEG-Förderantrag: Wir prüfen Ihre Angebote auf Förderfähigkeit und stellen Ihren Förderantrag. 

Ihr Zuschuss im Überblick – So lohnt sich die Investition

Energie-effizient sanieren muss nicht teuer sein – im Gegenteil: Wer klug plant, bekommt einen großen Teil der Kosten direkt zurückerstattet. Grundlage ist der individuelle Sanierungsfahrplan, der nicht nur Orientierung für sinnvolle Maßnahmen bietet, sondern selbst mit 50 % gefördert wird. Auch die Kosten für die Förderantragsstellung werden zur Hälfte übernommen. Zusätzlich profitieren Sie bei der Umsetzung – zum Beispiel beim Fenstertausch – von 20 % Zuschuss auf die Investitionskosten.

In unserem Beispiel ergibt sich so ein direkter Zuschuss von 6.975 €, der Ihnen nach Umsetzung und Einreichung der Unterlagen direkt auf Ihr Konto überwiesen wird. Eine Investition, die sich rechnet – und die sich spürbar auszahlt.

Wichtig: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Kosten je Wohneinheit – von 30.000 € auf bis zu 60.000 €. Das bedeutet: Sie können deutlich mehr Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahme erhalten!

Wenn in unserem Rechenbeispiel zusätzlich noch eine Haustür für 8.000 € erneuert wird, erhöht sich die förderfähige Summe auf 38.000 €. Bei 20 % Zuschuss erhalten Sie somit insgesamt 7.600 € Förderung.

Alternativ ist es auch möglich, einen Förderantrag ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu stellen. In diesem Fall entfällt jedoch der zusätzliche iSFP-Bonus und die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € je Wohneinheit gedeckelt.

Die Antragstellung ohne individuellen Sanierungsfahrplan: 

Vor-Ort-Termin: Wir beraten Sie individuell an Ihrem Gebäude vor Ort. 

Vollmacht-BEG: Sie senden uns die unterschriebene BEG-Vollmacht sowie die Angebote der Fachunternehmen zu. 

BEG-Förderantrag: Wir prüfen Ihre Angebote auf Förderfähigkeit und stellen Ihren Förderantrag bei der BAFA. 

Auch ohne individuellen Sanierungsfahrplan ist eine Förderung möglich. Sie erhalten in diesem Fall 50 % Zuschuss auf die Kosten für die Förderantragsstellung (bei 798 € sind das 399 € Zuschuss). Für energetische Sanierungsmaßnahmen wie z. B. einen Fenstertausch gibt es eine Förderung von 15 %. Die maximal förderfähigen Kosten liegen dabei bei 30.000 € pro Wohneinheit – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 4.500 €. Selbst wenn Ihre tatsächlichen Investitionen höher ausfallen – etwa durch zusätzliche Maßnahmen wie den Austausch einer Haustür für 8.000 € – bleibt die förderfähige Obergrenze bei einem Einfamilienhaus ohne individuellen Sanierungsfahrplan bei 30.000 €. Das bedeutet: Auch wenn Ihre Gesamtkosten bei 38.000 € liegen, wird die Förderung weiterhin nur auf maximal 30.000 € angewendet – der Zuschuss bleibt bei 4.500 €.

Direkter Vergleich: Mit oder ohne individuellen Sanierungsfahrplan

In der Übersicht sehen Sie auf einen Blick, wie sich der Förderzuschuss mit und ohne individuellen Sanierungsfahrplan unterscheidet. Während Sie mit individuellen Sanierungsfahrplan von höheren Fördersätzen und zusätzlichen Zuschüssen profitieren, ist auch eine Antragstellung ohne individuellen Sanierungsfahrplan grundsätzlich möglich – allerdings mit geringeren Förderbeträgen.

Entscheiden Sie selbst, welcher Weg für Sie der richtige ist – oder lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Sanierung und Ihre Fördermöglichkeiten. Ob mit oder ohne Sanierungsfahrplan – wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Förderdschungel und stellen sicher, dass Sie kein Potenzial verschenken. Sprechen Sie uns einfach an – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein passendes Konzept.

Profitieren Sie von staatlicher Förderung – gut beraten, individuell abgestimmt und fachlich fundiert. 

Schicken Sie uns jetzt eine Kontaktanfrage und lassen sich unverbindlich beraten.