KfW Wallbox-Förderung 2020: Darauf muss man achten

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Ab 24. November können Eigenheimbesitzer, Vermieter, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften und Mieter bei der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Zuschuss für privat genutzte Ladestationen stellen.

Die Bundesregierung möchte die Elektromobilität nach vorne bringen. Wichtig dafür ist die Lade-Infrastruktur. Mit einer breit angelegten Zuschussprogramm will die Bundesregierung den Bau privater Elektroauto-Ladestationen fördern.

Förderfähig sind nicht alle Ladestationen, die laufend aktualisierte Liste veröffentlicht die KfW hier.


Gefördert wird der Erwerb und die Errichtung einer nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses sowie der damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden.


Die Förderung beantragen können sowohl private Eigentümer und Vermieter als auch Mieter – letztere benötigen aber die Zustimmung des Vermieters. Außerdem können Wohneigentümergemeinschaften Anträge stellen.


Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 Kilowatt verfügen und Strom aus erneuerbaren Quellen bereitstellen, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder aus einem entsprechenden Stromliefervertrag. Zudem muss sie smart steuerbar sein.


Die KfW zahlt pro Ladepunkt einen Zuschuss von 900 Euro. Geld gibt es aber nur, wenn die Kosten tatsächlich mindestens 900 Euro betragen. Auch wenn die Ladestation 950€ kostet werden 900€ Zuschuss ausgezahlt.
Die Anträge müssen bei der KfW gestellt werden. Und zwar, bevor die Ladestation bestellt wird.