KfW-Heizungsförderung : Ab sofort auch für Mehrfamilienhäuser und Nicht-Wohngebäude verfügbar
Kategorie: News
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Die KfW hat ihr Förderprogramm für klimafreundliche Heizungen ausgeweitet. Ab sofort können nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, sondern auch von Vermieter und Unternehmen sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Anträge auf Zuschüsse für den Heizungstausch stellen. Diese Erweiterung ist ein wichtiger Schritt, um den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme zu beschleunigen und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor weiter zu senken.
Wer kann davon profitieren?
Die Erweiterung des Förderprogramms bedeutet, dass nun auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Nicht-Wohngebäuden sowie WEGs in den Genuss der finanziellen Unterstützung kommen.
Vermieter:innen von Ein- und Mehrfamilienhäuser können nun auch Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen.
Der Bund stellt dafür Mittel bereit, die über die KfW als Zuschüsse beantragt werden können. Besonders attraktiv: Die Bewilligung erfolgt bei vollständigen und förderfähigen Anträgen digital und automatisiert in nur wenigen Minuten. Zusätzlich zu den Zuschüssen bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, die über die Hausbank beantragt werden können. Diese Kredite dienen dazu, die Investitionskosten, die über die Zuschüsse hinausgehen, abzudecken.
Die Zuschussförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Gesamtkosten. Diese Summe variiert je nach Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus:
30.000 Euro für die erste Wohneinheit
jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Ein konkretes Beispiel: Für ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten belaufen sich die förderfähigen Gesamtkosten auf maximal 113.000 Euro (1 x 30.000 Euro + 5 x 15.000 Euro + 1 x 8.000 Euro). Bei einer Grundförderung von 30 % würde dies einen Zuschuss von 33.900 Euro bedeuten.
Zusätzlich zur Grundförderung gibt es für selbsnutzende Eigentümer:innen weitere Boni, die den Fördersatz auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhöhen können:
Effizienzbonus: 5 % zusätzlich für besonders effiziente Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen oder Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschließen.
Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % für den Austausch funktionstüchtiger, aber alter Öl-, Kohle-, Gasheizungen oder Nachtspeicherheizungen.
Einkommensbonus: 30 % für Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro.
Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro für Biomasseheizungen, die besonders strenge Emissionsgrenzwerte einhalten.
Diese Boni sind miteinander kombinierbar, wodurch eine erhebliche finanzielle Unterstützung für den Austausch alter Heizsysteme möglich wird. Wenn Sie genau wissen wollen, mit welcher Fördersumme Sie rechnen können, kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter!
Mit der Ausweitung der Heizungsförderung stellt die KfW sicher, dass auch größere Wohn- und Nichtwohnanlagen, sowie Wohneigentümergemeinschaften von den Vorteilen klimafreundlicher Heizungen profitieren können. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Senkung der Betriebskosten bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Falls Sie planen, Ihre Heizungsanlage auszutauschen, sollten Sie die neuen Fördermöglichkeiten nutzen und frühzeitig einen Antrag stellen, um von den attraktiven Konditionen zu profitieren.
Wir von WERK.E stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung!
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