Ist Ihr Energieausweis noch gültig? Tipps für Vermieter und Verkäufer

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Vor gut zehn Jahren hat die Bundesregierung die Energieausweispflicht für Gebäude eingeführt. Mit einem solchen Energieausweis müssen Eigentümer die Effizienz, also die energetische Qualität ihres Gebäudes nachweisen.
Wer also eine Immobilie besitzt, sollte einen Blick auf den Energieausweis seines Gebäudes werfen, denn bereits in diesem Jahr laufen die ersten Ausweise, die eine Gültigkeit von 10 Jahren haben, ab.

Ein neuer Energieausweis ist trotzdem nicht immer zwingend notwendig:

Einen neuen Energieausweis brauchen Eigentümer nur, wenn sie ihr Gebäude verkaufen oder neu vermieten. Der Energieausweis muss dann den Interessenten bei der Besichtigung vorgelegt werden. Auch für Immobilien-Inserate sind viele Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Wer sein Eigentum selbst nutzt oder nicht vermietet braucht keinen Energieausweis.

Man unterscheidet bei der Erstellung von Energieausweisen zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen. Der verbrauchsbasierte Energieausweis basiert auf den Energieverbräuchen von drei aufeinanderfolgenden Jahren. Für einen bedarfsbasierten Energieausweis erfasst ein Experte vor Ort den Zustand des Gebäudes und der Heizung und berechnet den Energiebedarf.

Welcher Energieausweis genutzt werden muss, hängt unter anderem vom Baujahr ab. Wurde das Gebäude vor dem 01.11.1977 gebaut oder hat es weniger als fünf Wohnungen, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Wenn das Gebäude jünger ist oder mehr Wohneinheiten hat, kann der Eigentümer selbst wählen, ob es ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis sein soll.

Der Verkäufer oder Vermieter ist verantwortlich dafür, dass der Energieausweis gültig ist und rechtzeitig vorgelegt und übergeben wird. Ist dieser abgelaufen oder wird dieser nicht übergeben, riskiert der Verkäufer oder Vermieter ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro.