Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft getreten. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft muss einen Energieberater hinzuziehen.

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Das GEG sieht neue Pflichten für Hausbesitzer vor:

§80 „Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.

Bei jedem Gebäude bei dem wir den Energieausweis zum Verkauf erstellt haben oder Verkauf über einen unserer Partner bieten wir diesen kostenlosen Erstberatungsservice an, unsere Experten erreichen Sie unter der 05251 402929 oder über unser Kontaktformular.

Die kostenlose Energieberatung ist hoch individuell und wird von einem unserer Experten/innen durchgeführt und informiert Sie bzw. die Käufer der Immobilien über Fördermittel und Einsparmöglichkeiten. Da erfahrungsgemäß nach dem Kauf einer Immobilien investiert wird, lohnt sich die Beratung in jedem Fall. Gefördert wird neben großen Sanierungen auch die Modernisierung einzelner Bauteilen wie dem Austausch der Fenster oder der Haustür, unter Umständen auch die Investition in eine neue Heizungsanlage.