Bundesförderung für effiziente Gebäude Phase 2

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Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die Phase 2 der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet heute (01.07.2021). Die Rekordsumme von Rund sechs Milliarden Euro sind im Haushalt 2021 an Fördergeldern eingeplant mehrheitlich werden die Milliarden in die neue Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) fließen.

Immer zwei Optionen: direkter Zuschuss- oder Kreditvariante mit Tilgungszuschuss
Für jede förderfähige Maßnahme bietet die BEG ab jetzt durchgängig sowohl eine Zuschuss- als auch eine Kreditvariante an. Die abgelösten Programme sahen teilweise nur das eine oder das andere vor. Die Höhe der Vergünstigungen für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude orientiert sich wie bisher an einem bestimmten Effizienzhausniveau. Zusammengefasst: je besser die Effizienz des Gebäudes desto höher der Zuschuss.
Die größten Änderungen finden sich im Bereich der Nichtwohngebäude hier wird der Zuschuss teilweise verdreifacht.
Den Neubau von Effizienz(nichtwohn) gebäuden unterstützt die KfW entweder mit einem Förderdarlehen inklusive Tilgungszuschuss oder einem direkten Zuschuss. Je nach Vorhaben können Antragsteller so von Tilgungszuschüssen bzw. direkten Zuschüssen in Höhe von 15 % bis maximal 50 % der förderfähigen Kosten profitieren. Höchstens werden jedoch 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro, an Zuschüssen ausgezahlt.

Das sind die Änderungen der Bundesförderung für Wohngebäude im Neubau (BEG Förderung Wohngebäude):
• Die neuen Förderprogramme sind „Wohngebäude – Kredit (261)“ und „Wohngebäude – Zuschuss (461)“.
• Alternativ zum Förderkredit mit Tilgungszuschuss steht Bauherren jetzt erstmals auch eine reine Zuschussvariante zur Verfügung.
• Neben den schon bekannten Effizienzhäusern 55, 40 und 40 Plus gibt es künftig zusätzliche Erneuerbare-Energien-Klassen (EE-Klasse) sowie Nachhaltigkeitsklassen (NH-Klasse).
• Erneuerbare-Energien-Bonus und Nachhaltigkeits-Bonus: Für die Effizienzhaus-Varianten Effizienzhaus 40 EE-Klasse oder NH-Klasse und Effizienzhaus 55 EE-Klasse oder NH-Klasse ist eine besonders hohe Förderung möglich. Hier beträgt der mögliche Kreditbetrag 150.000 Euro (statt sonst 120.000 Euro) und der (Tilgungs)Zuschuss ist jeweils 2,5 Prozent höher als in der klassischen Effizienzhaus-Variante.
• Voraussetzung für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse): Erneuerbare Energien tragen mindestens zu 55 Prozent zur Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes bei.
So hoch sind die neuen Effizienzhaus-(Tilgungs)Zuschüsse jetzt
• Effizienzhaus 40 Plus –> 25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten –> maximal 37.500 Euro (Tilgungs)Zuschuss
• Effizienzhaus 40 –> 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten –> maximal 24.000 Euro (Tilgungs)Zuschuss
• Effizienzhaus 40 EE-Klasse oder NH-Klasse –> 22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten –> maximal 33.750 Euro (Tilgungs)Zuschuss
• Effizienzhaus 55 –> 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten –> maximal 18.000 Euro (Tilgungs)Zuschuss
• Effizienzhaus 55 EE-Klasse oder NH-Klasse –> 17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten –> maximal 26.250 Euro (Tilgungs)Zuschuss