Änderungen bei der Einlegung von Widersprüchen zur BEG EM: Nur noch durch Antragsteller selbst möglich
Kategorie: News, Sanieren
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kürzlich seine Verwaltungspraxis bezüglich der Einlegung von Widersprüchen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) angepasst. Widersprüche zu (Auszahlungs-)Bescheiden dürfen nur noch durch die Antragsteller selbst eingereicht werden. Diese Änderung basiert auf dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 14 VwVfG), welches die Einlegung von Widersprüchen regelt.
Hintergrund der Änderung
Die BEG EM ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energie- und Klimapolitik. Sie fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden, um die Energie-Effizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Komplexität der Antragsverfahren kommt es häufig zu Bescheiden, gegen die Widerspruch eingelegt wird.
Bisher konnten auch WERK.E als Bevollmächtigter, im Namen der Antragsteller Widersprüche einlegen. Das BAFA hat nun beschlossen, diese Praxis zu ändern und die Einlegung von Widersprüchen stärker zu reglementieren.
Details der neuen Regelung
Nach der neuen Regelung dürfen Widersprüche nur noch vom Antragsteller selbst eingereicht werden. Dies soll sicherstellen, dass der Antragsteller direkt in den Widerspruchsprozess eingebunden ist und Missverständnisse oder Missbrauch durch Dritte vermieden werden.
Auswirkungen auf die Antragsteller
Für die Antragsteller bedeutet diese Änderung, dass sie selbst stärker in den Widerspruchsprozess involviert sein müssen. Dies könnte einerseits den Aufwand erhöhen, andererseits aber auch die Transparenz und die direkte Kommunikation mit dem BAFA verbessern.
Für unsere Kunden
Als Ihr Energie-Effizienz-Experte ist es Teil unserer gängigen Praxis, jeden einzelnen Bescheid zu kontrollieren, sobald dieser bei uns eintrifft. Wir überprüfen, ob die korrekten Fördersätze angewendet wurden, ob alle möglichen Boni berücksichtigt wurden und ob gegebenenfalls gestrichene Positionen doch förderfähig sind. Wir unterrichten Sie umgehend über unsere Feststellungen und besprechen gemeinsam Ihre Optionen. Dies ist bereits immer Teil unserer gängigen Praxis gewesen und wird sich auch durch die neue Verwaltungspraxis des BAFA nicht ändern.
Was sich für unsere Kunden ändert
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Widerspruch, aber es ist nun wichtig, dass Sie selbst den Widerspruch fristgerecht einreichen. Natürlich zeigen wir Ihnen genau, wie Sie einen Widerspruch einreichen, und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
Diese Vorgehensweise ist eine gängige Praxis und selbstverständlich in unseren Leistungen inbegriffen.
Fazit
Die Anpassung der Verwaltungspraxis des BAFA bei der Einlegung von Widersprüchen zur BEG EM ist ein bedeutender Schritt, der die direkte Einbindung der Antragsteller fördert. Diese Änderung erfordert von den Antragstellern ein höheres Maß an Eigenverantwortung und Sorgfalt. An unserer gängigen Praxis, jeden Bescheid zu kontrollieren und Sie bei der Einreichung von Widersprüchen zu unterstützen, ändert sich jedoch nichts. Als Ihr Energieberaterteam stehen wir Ihnen weiterhin zur Seite, um Sie bei jedem Schritt dieses Prozesses zu unterstützen.
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